Maßnahmen nach Erwirkung eines Näherungsverbots
Hi! Wir haben schon so oft Näherungsverbote erwirkt, aber es ist bis heute zu keinen weiteren Tätigkeitn von uns gekommen. Nun möchte eine MAndantin weiter vorgeheh, weil ihr Ex den Beschluß einfach ignoriert uns sie immer wieder belästigt. Was sollen wir jetzt beim Gericht beantragen und in welcher Form? Danke schon mal im Voraus!
Ja, es wurde fpr den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld, ersatzweise ORdnungshaft angedroht.
Mir ist aber nicht klar, was / wie wir das veranlassen können??
Mir ist aber nicht klar, was / wie wir das veranlassen können??
- Adora Belle
- Golembefreierin mit Herz
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14402
- Registriert: 14.03.2008, 14:17
- Beruf: RAin
Antrag an das Gericht:
gegen den Antragsgegner wegen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnung vom... ein Ordnungsgeld, (hilfsweise Ordnungshaft), zu verhängen.
Begründung mit Glaubhaftmachung
Gebühren 0,3 VG Nr. 3309
Achtung, für das Ordnungsgeldverfahren muß gesondert PKH beantragt werden.
gegen den Antragsgegner wegen Zuwiderhandlung gegen die Unterlassungsanordnung vom... ein Ordnungsgeld, (hilfsweise Ordnungshaft), zu verhängen.
Begründung mit Glaubhaftmachung
Gebühren 0,3 VG Nr. 3309
Achtung, für das Ordnungsgeldverfahren muß gesondert PKH beantragt werden.