Berichtigung Grundschuldbestellung

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Melanie
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#1

22.05.2008, 10:34

Hallo,
eine Frage an die Profis aus dem Notariat:
ich muss eine Grundschuldbestellung insoweit berichtigen, als dass es sich um eine Briefgrundschuld handelt und nicht, wie fälschlicherweise beurkundet, um eine Buchgrundschuld. Wie berichtige ich? Muss ich eine sog. notarielle Eigenurkunde erstellen?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Melanie
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#2

22.05.2008, 11:06

Kein Profi da?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
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Puschelchen
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#3

22.05.2008, 11:29

also ich würde denken, du musste ne nachtragsbeurkundung machen, wo du den fehler einfach nur richtig stellst, gibt aber keine kosten dafür, also ist kostenfrei....
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Melanie
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#4

22.05.2008, 12:38

Nachtragsbeurkung? Ist das jetzt eine Ergänzung oder eine Eigenurkunde?
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Kordu

#5

22.05.2008, 12:47

Guck mal hier (ganz unten):

http://dlib-pr.mpier.mpg.de/m/kleioc/00 ... 0001007%22

Nicht erschrecken, dass das so eine alte Schrift ist, aber das kann man so anwenden.

Der Eigentümer muss selbst erscheinen. Das kannst Du nicht als Eigenurkunde machen.

Ich hab heute leider kein Zugriff auf Fachbücher. Deshalb habe ich gerade im Internet nur ein bisschen gegoogelt und dieses "alte" Muster gefunden. :wink:
Jupp03/11

#6

22.05.2008, 12:48

Ist die Urkunde bereits beim GBA eingereicht worden, ggf. sogar vollzogen?
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Melanie
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#7

22.05.2008, 19:18

Ich will ja eigentlich keine Buchgrundschuld in eine Briefgrundschuld umwandeln. Es wurde einfach in der ursprünglichen Grundschuldbestellung ein Satz betreffend die Erteilung des Briefes gestrichen. Ansonsten handelt es sich schon um eine Briefgrundschuld. Muss ich dafür wirklich eine Ergänzungserklärung fertigen? Wenn ja, was passiert dann mit der beurkundeten Ergänzungserklärung. Ausfertigung der GS liegt dem Grundbuchamt und dem Gläuber bereits vor. Einfach nachreichen? Sorry, ich bin im Notariat ein wenig angestaubt.
Viele Grüße

Melanie :pcwink
Jupp03/11

#8

22.05.2008, 21:45

Ist die Eintragung im GB schon erfolgt?
sternchen290681
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#9

06.10.2010, 09:35

Hallo. Das Thema ist zwar schon länger beendet, aber wir haben aktuell einen solchen Fall und wüßte zu gern, wie wir verfahren müssen:

Wir haben eine Grundschuld beurkundet; leider einen Satz drin stehen: Ein Grundschuldbrief soll nicht gebildet werden. Es sollte aber einer gebildet werden. Die Grundschuld ist zwar schon beim GBA, aber noch nicht eingetragen. Die Dame beim GBA hält mir die zurück. Kann ich die Ausfertigung und die vollstreckbare zurückholen und den Mandanten nochmals kommen lassen, damit er mir ein neues Formular unterschreibt? Also quasi austauschen?

Für Eure Hilfe wäre ich echt dankbar!
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Konsumkind
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#10

06.10.2010, 21:29

Direkt kann ich dazu zwar nichts sagen, aber ich glaube kaum, dass man das einfach so "austauschen" kann.
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