Re: öffentliche Zustellung Vollstreckungsbescheid
Verfasst: 21.03.2013, 12:09
Hallo. Ich würde mich gern mal hier ranhängen.
Wir haben einen MB beantragt. Nach der 3. Melderegisteranfrage haben wir diesen dann endlich an den Schuldner zustellen können (er war jedesmal umgezogen). Nun wollen wir den VB zustellen lassen. Jetzt ist der Schuldner wieder weg. Melderegisteranfrage blieb erfolglos "von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet".
Jetzt soll der VB öffentlich zugestellt werden (glaube zwar, dass das nicht ausreicht, es soll aber trotzdem gemacht werden).
Ich habe nun wie folgt formuliert: Schreiben an Mahngericht
"stellten wir mit Antrag vom .... den Erlass des Vollstreckungsbescheides. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass der Antragsgegner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei. Eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ... ergab, dass der Antragsgegner „von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet wurde“ (Anlage 1). Aus diesem Grunde wird beantragt, den Vollstreckungsbescheid öffentlich zuzustellen."
Könnte das so geschrieben werden?
Muss das Formular "Antrag auf Neuzustellung eines VB" auch noch mitgeschickt werden? Wenn ja, was muss da eingetragen werden? Öffentliche Zustellung?
Wir haben einen MB beantragt. Nach der 3. Melderegisteranfrage haben wir diesen dann endlich an den Schuldner zustellen können (er war jedesmal umgezogen). Nun wollen wir den VB zustellen lassen. Jetzt ist der Schuldner wieder weg. Melderegisteranfrage blieb erfolglos "von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet".
Jetzt soll der VB öffentlich zugestellt werden (glaube zwar, dass das nicht ausreicht, es soll aber trotzdem gemacht werden).
Ich habe nun wie folgt formuliert: Schreiben an Mahngericht
"stellten wir mit Antrag vom .... den Erlass des Vollstreckungsbescheides. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass der Antragsgegner unter der angegebenen Anschrift nicht zu ermitteln sei. Eine Anfrage beim zuständigen Einwohnermeldeamt ... ergab, dass der Antragsgegner „von Amts wegen nach unbekannt abgemeldet wurde“ (Anlage 1). Aus diesem Grunde wird beantragt, den Vollstreckungsbescheid öffentlich zuzustellen."
Könnte das so geschrieben werden?
Muss das Formular "Antrag auf Neuzustellung eines VB" auch noch mitgeschickt werden? Wenn ja, was muss da eingetragen werden? Öffentliche Zustellung?