Hallo!
Bei einer einvernehmlichen Ehescheidung muss der Scheidungsantrag gemäß § 630 Abs. 1 Nr. 3 ZPO ja auch übereinstimmende Erklärungen der Ehegatten zum Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt und zum Hausrat haben. Entsprechende Vereinbarungen können aber auch erst im Rahmen des Scheidungsverfahrens zu Protokoll gegeben werden, wobei diese Vereinbarungen dann aber schon vorab im Scheidungsantrag formuliert werden müssen.
Hat vielleicht von Euch jemand eine "Vorlage", wie man diese Punkte bereits jetzt im Scheidungsantrag formulieren kann?
Schon mal Danke für Eure Hilfe!
Antrag auf einvernehmliche Ehescheidung...
- butterflybabe
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M. W. genügt die Erklärung, dass sich die Parteien bzgl. der Punkte Unterhalt etc. bereits außergerichtlich geeinigt hat.
Der Richter wird zwar noch in der mündlichen Verhandlung bei der "andere" Partei nachfragen.
Der Richter wird zwar noch in der mündlichen Verhandlung bei der "andere" Partei nachfragen.
- Faina Kushner
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[color=#40BF40]Liebe Grüße Faina[/color]
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Danke erstmal für die prompten Antworten!!
Anscheinend reicht also tatsächlich die bloße Erklärung, dass sich die Parteien über den Ehegattenunterhalt bzw. Kindesunterhalt etc. außergerichtlich geeinigt haben, ohne konkrete Formulierung dieser Einigung?? Ich dachte, dass die konkrete Einigung schon im Antrag enthalten sein müsste. Na denn...
Noch ne kurze Nachfrage dazu: für den gemäß § 630 Abs. 3 ZPO erforderlichen vollstreckbaren Schuldtitel reicht es dann doch, wenn die entsprechenden Einigungen zu Ehegatten- und Kindesunterhalt im Scheidungsprozess vom Gericht protokolliert werden, oder?
Anscheinend reicht also tatsächlich die bloße Erklärung, dass sich die Parteien über den Ehegattenunterhalt bzw. Kindesunterhalt etc. außergerichtlich geeinigt haben, ohne konkrete Formulierung dieser Einigung?? Ich dachte, dass die konkrete Einigung schon im Antrag enthalten sein müsste. Na denn...
Noch ne kurze Nachfrage dazu: für den gemäß § 630 Abs. 3 ZPO erforderlichen vollstreckbaren Schuldtitel reicht es dann doch, wenn die entsprechenden Einigungen zu Ehegatten- und Kindesunterhalt im Scheidungsprozess vom Gericht protokolliert werden, oder?