hab jetzt lang mit der SuFu geschaut, aber nix zu meiner Frage gefunden. Falls ich mich irren sollte: Bitte einfach verschieben, danke!
Ich bin seit 8 Jahren RA-Fachangestellte, hab 1 Jahr aufm Notariat gearbeitet und bin jetzt wieder beim Anwalt, bin also bisle aus der Materie raus.
Ich bearbeite eine Unfallsache, unser Mandant wurde als Radfahrer von einem Auto übersehen und angefahren, er wurde dabe ziemlich schwer verletzt.
Nun soll ich den vorläufigen Schadenersatzanspruch berechnen. Unser Mandant hat mir seine Quittungen eingereicht, unter anderem auch die für die Zuzahlung fürs Krankenhaus sowie die Quittung fürs Krankenhaustelefon.
Kann ich diese Kosten gegenüber der gegnerischen Haftpflichtversicherung geltend machen? Soweit ich mich erinnern kann, lehnen die HVs das immer ab, oder?
Dann hab ich noch die Rechnung fürs Fahrrad, das er vor einem Jahr gekafut hat. Die mach ich einfach ganz frech komplett geltend, oder?
Vielen Dank schonmal für eure Hilfe
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)