Akteneinsichtsgebühr zweimal gezahlt RS und gegn. V.!

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Jara
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#1

23.09.2005, 09:59

Hallo zusammen,

man lernt doch nie aus :-))

Da ich in meinem ganzen Berufsleben immer sehr wenig mit VU zu tun hatte, stehe ich von Zeit zu Zeit dabei auf dem Schlauch!

Ich habe hier eine Unfallsache, in der ich mit der RS die Gebühren im OWI-Verfahren abgerechnet habe, inklusive 12,00 EUR Akteneinsichtsgebühr!
RG ist bezahlt!

Dann wurden die 12,00 EUR von der gegn. Haftpflicht mitüberwiesen.

Ich würde die 12,00 EUR nun an die Rechtsschutz zurückschicken, ist das richtig?

Ist wohl für euch eine "blöde Frage", wäre aber schön, wenn mir das trotzdem jemand bestätigen könnte :-)))

sonnige grüße
Manuela
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happykitcat
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#2

23.09.2005, 21:16

Hallo Manuela, :D

ich würde Deine Frage nicht als blöd ansehen, sondern eher als diskussionswürdig.

Ich würde auf jeden Fall die 12,00 EUR an die RS zurückzahlen und dies der RS auch mitteilen, damit die wissen warum.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :pc
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Chrissy Feldy
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#3

25.09.2005, 13:26

In der Gladbacher-Kanzlei haben wir diese erstattete Akteineinsichtsgebühr auch die RS immer zurücküberwiesen mit einem Begleitschreiben.
L.G. Chrissy
Andreas

#4

25.09.2005, 17:24

Wäre ich auch dafür -> an die RS zurück und gut ist.
Jara
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#5

26.09.2005, 08:27

Guten Morgen,

ich denke immer, wenn jemand sich gut auskennt (also hier z. B. mit Unfallsachen) dann sind solche Fragen - die vielleicht ständig auftauchen - etwas "blöd" :-)))


Dankeschön und
Einen guten Wochenstart
wünscht
Manuela
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wifey
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#6

26.09.2005, 16:14

Hallo Manuela,

Du hast wahrscheinlich auch schon mal den Spruch gehört: es gibt keine blöden Fragen - nur blöde Antworten!

Hier ist meine blöde Antwort: Ich bin :dafuer : Geld zurück mit dem passenden Anschreiben und gut.
Viele Grüße

ich
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