Frist z. Stellungnahme RAK

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Antworten
Gast

#1

27.07.2006, 16:46

Hallo Ihr Lieben!

In einem Schreiben der Rechtsanwaltskammer steht: Wir erhalten das beigefügte Schreiben zur Stellungnahme (§§ 56, 74 BRAO, § 24 II BORA). Gibt es da jetzt eine Stellungnahmefrist? Hab im Gesetz nichts gefunden.

Heidi
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#2

27.07.2006, 17:36

Hallo Heidi,

habe jetzt leider keine Zeit, mir die §§ anzusehen, behaupte aber mal aus dem Bauch raus, dass es zumindest keine Notfrist gibt, sonst hätte Euch das Schreiben zugestellt werden müssen, so dass der Absender nen Nachweis hat, wann das bei Euch eingegangen ist.
Viele Grüße

ich
Andreas

#3

27.07.2006, 18:58

Hallo Hed,

wenn in den zitierten §§ keine Frist steht (wovon ich ausgehe, mußt mal nachsehen), sollte es keine geben.

Ich empfehle dennoch, zeitnah zu antworten; die Obrigkeit sollte man nicht warten lassen :wink:
Benutzeravatar
Pepsi
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14269
Registriert: 28.05.2006, 19:33
Beruf: ReNoFa
Software: Phantasy (DATEV)
Wohnort: Hamburg
Kontaktdaten:

#4

27.07.2006, 21:46

da steht nur was von zeitnah.. also schnell antworten.. hat euch einer "angeschissen".. uns hat grad jemand bei der Notarkammer angeschwärzt.. und das nach monatelanger feinarbeit "gegen" den Rechtspfleger... Grrr
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

27.07.2006, 23:27

Hallo Heidi,

hab grad die §§ mal quer gelesen ... ist also definitiv nix mit Frist, sondern eher was mit "unverzüglich". Das heißt für mich: Kenntnisnahme des Schreibens, Zusammensuchen der geforderten Belege/Unterlagen und ab damit.
Andreas hat schon Recht: einfach nicht warten lassen!
Viele Grüße

ich
Gast

#6

28.07.2006, 07:35

Ich danke Euch!

Schönen Tag noch!
Benutzeravatar
Jennifer
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 422
Registriert: 28.05.2006, 17:58
Wohnort: am Bodensee

#7

28.07.2006, 11:11

Einer meiner Chefs ist im Beschwerdeausschuss der Anwaltskammer und neulich hatte ich auch Enscheidungsentwürfe im Beschwerdeverfahren zu schreiben. Da kam es auch gar nicht gut an, dass der Anwalt auf das Schreiben der Kammer nicht bald geantwortet hat...

Würd auch dazu raten, möglichst schnell zu antworten! :D
Liebe Grüße :)
Jennifer

:yeah
Antworten