Suche Urteil LG Nürnberg 3 O 430/05
- advocatus diaboli
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Laut einer RA-Website (über Suchmaschineneingabe des Az. gefunden) 25.000 Euro bei einfachem Urheber-/Markenrechtsverstoß eines privaten Verursachers.
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Ja mich interessiert aber noch, ob da auch der Umfang der in diesem Fall geladenen Daten eine Rolle spielt oder ob der GW immer bei privaten angewendet wird, auch wenn ein Lied gezogen wurde.
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Das Urteil taucht scheinbar immer nur im Zusammenhang mit bestimmten Abmahnungen auf (die aus der Kanzlei stammen, auf deren Website man hierbei auch recht schnell stößt). Von daher habe ich einen ganz anderen Gedanken: es kann ja auch sein, daß man in einem von dort geführten Verfahren aus irgendwelchen Gründen mal auf 25.000 Euro gekommen ist, was aber objektiv bzw. im Verhältnis zu anderen Fällen dieser Art eigentlich zu teuer ist.
Mit Hinweis auf den RA, der den gleichen Nachnamen trägt, wie ein Behältnis an Kraftfahrzeugen, das man mit Kraftstoff befüllt, muß man ja festhalten, daß die Darstellung von Rechtsprechung nicht immer ganz richtig sein muß. Ich erinnere insofern an die Einstellung von Vollstreckungsbescheiden etc. auf seiner Website.
Mit Hinweis auf den RA, der den gleichen Nachnamen trägt, wie ein Behältnis an Kraftfahrzeugen, das man mit Kraftstoff befüllt, muß man ja festhalten, daß die Darstellung von Rechtsprechung nicht immer ganz richtig sein muß. Ich erinnere insofern an die Einstellung von Vollstreckungsbescheiden etc. auf seiner Website.
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- NORTHERN DINO
- ...ist hier unabkömmlich !
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Anscheinend ist das Urteil nicht veröffentlicht. In juris: Negativ. Tipp: Direktanforderung beim Gericht.
~ Grüßle ~
Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)...
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Versuch es doch mal hier
http://www.kostenlose-urteile.de
ich hab hier schon fast alles gefunden, was ich an urteilen brauchte. viel glück!
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