Unfall Korrespondenz eigene Haftpflicht

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infinity
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#1

08.04.2008, 10:51

Hallo zusammen,

wir bearbeiten eine Reihe von Unfallsachen. Die Tätigkeit gegenüber der gegnerischen Versicherung bekomm ich bezahlt - soweit kein Problem.

Immer öfter kommt es jedoch vor, dass sich die eigene Versicherung des Mandanten meldet und Stellungnahmen zum Stand der Dinge etc. haben möchte. Nun die Fachfrage: Wer bezahlt mir meine diesbezügliche Tätigkeit? (vorab: dem Mandanten (Autovermietung) werd ichs nicht aufbrummen, eine Rechtsschutzversicherung besteht nicht).

Vielen Dank vorab.
Wenn du im Recht bist, kannst du es dir leisten, die Ruhe zu bewahren

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Nasenbär
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#2

08.04.2008, 11:21

Wir bearbeiten auch regelmäßig Unfallsachen. Bei uns ist es so, dass wir üblicher Weise von den Haftpflichtversicherungen direkt beauftragt werden, für den VN tätig zu werden. Dann werden die Kosten auch generell von der Haftpflicht übernommen.

Euer Mdt. ist doch sowieso verpflichtet seine Haftpflicht von Schadensfällen zu informieren. Ansonsten würde er gg. Bestimmungen des Versicherungsvertrages verstoßen.

Wenn ihr nicht von der Haftpflicht beauftragt wurdet, sondern vom VN direkt dann muss der Mdt. Euch die Kosten ersetzen.

Alternativ könntest Du mit der Haftpflicht vor Auskunftserteilung abklären, dass sie die zusätzlichen Kosten - soweit welche entstehen - übernehmen.

Spätestens bei Klagen werden die Haftpflichtversicherungen - so kenn ich das - mitverklagt.
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Kichererbse
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#3

08.04.2008, 11:32

Ich glaub, dass es hier ja nicht um das Problem geht, die HP des Mdt. zu vertreten, sondern dass die über den Stand der Regulierung resp. z.B. über den Stand der Ermittlungen, Unfallsachstand etc. informiert werden wollen. Normalerweise hat der Mandant ja da Auskunftspflicht, dieser wird aber gern - und das ist auch richtig so - an den RA verweisen. Also würd ich die Gebühren auch dem Mdt. aufbürden.

Da ihr das nicht tut ... ist deine Frage eigentlich schon beantwortet.
LG Kichererbse [img]http://www.cosgan.de/images/smilie/frech/e030.gif[/img]

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Nasenbär
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#4

08.04.2008, 11:45

Genau :zustimm Der Mandant muss Euch sowieso die Kosten ersetzen.

Ausnahme wäre, wenn die Haftpflicht z.B. einen Aktenauszug (Ermittlungsakte oder Kopien von Eurer Akte) haben will, da würde ich vorher abklären, dass der Auszug nur gg. Erstattung der üblichen Pauschalen erteilt wird. Üblicher Weise bezahlen dies die Haftpflichtversicherungen aber.
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stein
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#5

14.05.2012, 17:08

Ich habe hier jetzt gerade den Fall, dass die Haftpflicht gegen die übliche Kostenerstattung die Auszüge aus der E-Akte haben möchte. PROBLEM ist nur, wie hoch ist diese Pauschale bzw. wie setzt sie sich zusammen ? Ich hatte das schon lange nicht merh.
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Soenny
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#6

14.05.2012, 17:14

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Nasenbär
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#7

14.05.2012, 17:16

Das sind 25,00 Euro pauschal zzgl. Kopiekosten und Mehrwertsteuer.
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stein
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#8

14.05.2012, 17:19

und dies gilt auch für die Haftpflichtversicherung unseres Mdt. ???
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Soenny
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#9

14.05.2012, 17:22

Ja, wenn die den Aktenauszug ausdrücklich anfordern, müssen sie dafür auch zahlen ;)
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#10

14.05.2012, 17:23

Ganz lieben Dank für eure rasche Hilfe. :wink1
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