Suche Musterarbeitsvertrag..

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Gast

#1

03.04.2008, 10:40

Hi..
Jetzt brauche ich euch gleich mal..

Habe eben den Auftrag bekommen einen Arbeitsvertrag fertigzumachen. Als Muster habe ich meinen rausgesucht, allerdings ist der so alt, daß er schon einen gewissen Sammlerwert hat.

Wo finde ich denn einen Passenden??
Ach so.. das wäre ein Arbeitsverhältnis im Angestelltenbereich..

Schonmal vorab DANKEEEE!!!

Gruß aus Mannheim,

Nicole
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Steffi_1986
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#2

03.04.2008, 10:48

ich weiß nicht, ob dir meiner evtl. weiterhilft

ARBEITSVERTRAG

zwischen

Herrn Rechtsanwalt .................................... - nachfolgend Kanzlei genannt -
und

Frau ................................................
- nachfolgend Mitarbeiterin genannt -


§ 1 Beginn des Arbeitsverhältnisses

1.
Das Arbeitsverhältnis beginnt am ................ Vor seinem Beginn ist die ordentliche Kündigung ausgeschlossen.

2.
Dieser Vertrag wird für die Dauer von 6 Monaten zur Probe abgeschlossen und endet mit Ablauf der Probezeit, sofern er nicht zuvor verlängert wird. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden unbeschadet des Rechtes zur fristlosen Kündigung.

§ 2 Tätigkeit

1.
Die Mitarbeiterin wird als Rechtsanwaltsfachangestellte eingestellt. Die Kanzlei ist berechtigt, der Mitarbeiterin auch eine andere zumutbare Tätigkeit zuzuweisen, die der Qualifikation und den Fähigkeiten der Mitarbeiterin entspricht. Ihr Aufgabengebiet umfasst grundsätzlich alle in der Kanzlei vorkommenden Arbeiten.

2.
Die Mitarbeiterin verpflichtet sich, die ihr übertragenen Arbeiten sorgfältig auszuführen insbesondere auf Einhaltung der einschlägigen gesetzlichen und gerichtlichen Fristen zu achten.

§ 3 Arbeitszeit

1.
Die regelmäßige Arbeitszeit beträgt 104 Stunden monatlich.

2.
Die Arbeitstage und -zeiten werden monatlich jeweils im voraus bekannt gegeben, wobei diese variieren.

3.
Überstunden werden durch Freizeit abgegolten. Soweit dies nicht möglich ist, beträgt die Überstundenvergütung den jeweiligen Stundenlohn.


§ 4 Vergütung

1.
Die Mitarbeiterin erhält für ihre Tätigkeit ein monatliches Brutto-Gehalt in Höhe von .................sowie eine monatliche Zuzahlung in Höhe von .................. zur vermögenswirksamen Leistung.

2.
Die Zahlung erfolgt jeweils zum 25. eines Monats durch Überweisung auf das bekannte Konto der Mitarbeiterin.

§ 5 Arbeitsverhinderung

1.
Die Mitarbeiterin ist verpflichtet, der Kanzlei jede Dienstverhinderung und ihre voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen, zum Beispiel durch Telefonanruf. Bei etwa anstehenden Terminsachen und vordringlich zu erledigende Arbeiten muss die Mitarbeiterin dabei hinweisen.

2.
Im Falle der Erkrankung ist vor Ablauf des 3. Kalendertages nach Beginn der Arbeitsunfähigkeit eine ärztliche Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit sowie deren voraussichtliche Dauer vorzulegen. Entsprechendes gilt für eine Fortdauer der Erkrankung.

§ 6 Lohnfortzahlung bei Dienstverhinderung

1.
Ist die Mitarbeiterin durch Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit an ihrer Arbeitsleistung verhindert, ohne dass sie ein Verschulden trifft, so hat sie Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bis zur Dauer von sechs Wochen.

2.
Für den in Abs. 1 bezeichneten Zeitraum ist der Mitarbeiterin das ihr bei der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehende Arbeitsentgelt fortzuzahlen. Zum Entgelt gehört nicht das evtl. zusätzlich für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt.

3.
Im Übrigen gelten die für die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall bestehenden gesetzlichen Regelungen in ihrer jeweiligen Fassung.

§ 7 Urlaub

1.
Die Mitarbeiterin erhält kalenderjährlich einen Erholungsurlaub von 25 Arbeitstagen.

2.
Der Urlaub wird nach Abstimmung mit der Kanzlei festgelegt. Dabei sind die Belange der Kanzlei und die Urlaubswünsche anderer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu berücksichtigen.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

1.
Die Mitarbeiterin verpflichtet sich, über alle Angelegenheiten und Vorgänge, die ihr im Rahmen der Tätigkeit der Anwaltskanzlei zur Kenntnis gelangen während und nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses strengstes Stillschweigen gegenüber jedermann, auch Familienangehörigen zu bewahren. Die besondere Schweigepflicht gerade der Mitarbeiterinnen von Rechtsanwälten und die Strafbarkeit einer Verletzung der Schweigepflicht sind der Mitarbeiterin bekannt.

§ 9 Fortbildung

1.
Die Mitarbeiterin ist bereit, von der Kanzlei ausgewählte Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, auch außerhalb des Wohn- und Arbeitsortes, soweit alle anfallenden Kosten von dem Rechtsanwalt getragen werden.

2.
Für besonders aufwendige Fortbildungsveranstaltungen kann der Rechtsanwalt den Abschluss einer Rückzahlungsvereinbarung für den Fall des vorzeitigen Ausscheidens der Mitarbeiterin zu den üblichen Bedingungen verlangen.

§ 10 Beendigung des Arbeitsverhältnisses

1.
Das Arbeitsverhältnis endet zum ......................., wenn es nicht ausdrücklich schriftlich verlängert wird.

2.
Es gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen.

3
Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 11 Schriftform und Bestand des Vertrages

1.
Änderungen und Nebenabreden sind nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgen.

2.
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen unwirksam sein, so sind sich die Vertragsparteien bereits jetzt darüber einig, dass der Vertrag im übrigen wirksam bleibt.

§ 12 Zuständiges Arbeitsgericht

Bei Klagen aus dem Dienstverhältnis ist das Arbeitsgericht Regensburg zuständig.

Von diesem Vertrag haben die Kanzlei 1 Ausfertigung und die Mitarbeiterin 1 Ausfertigung erhalten.

Das ist allerdings mein alter Arbeitsvertrag, den neuen find ich grad auf die schnelle nicht
Liebe Grüße

Steffi_1986
Gast

#3

03.04.2008, 11:00

okay... den kann ich nehmen - denke ich..

muss man nur etwas abändern..

Danke
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Steffi_1986
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#4

03.04.2008, 11:08

gerngeschehen
Liebe Grüße

Steffi_1986
Tommy
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#5

15.04.2008, 11:00

Hallo,

Hier findest Du einen Musterarbeitsvertrag, dieser ist vom Reno Verband Berlin.

http://www.reno-berlin.de/pdf_anstellungs.pdf

Dieser ist sehr umfangreich und ausufernd, aber er ist ein
guter Anhaltspunkt. Man kann sich daraus wirklich einen guten Vertrag
schneidern.

Gruß :wink:
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