örtliche Zuständigkeit bei Arbeitsgerichten?
Verfasst: 19.07.2006, 12:52
Folgender Fall:
Mdt hat Sitz in A und einen weiteren Sitz in B. In B arbeitet der Mitarbeiter, dieser wurde gekündigt und hat Kündigungsschutzklage eingereicht, aber nicht beim Gericht in B, sondern beim Gericht in A.
Alle Verfahren die vorher gelaufen sind, wurden in B verhandelt. Nun ist meine Frage welches Gericht örtlich zuständig ist? Oder können beide Gericht örtlich zuständig sein?
im Voraus!
Mdt hat Sitz in A und einen weiteren Sitz in B. In B arbeitet der Mitarbeiter, dieser wurde gekündigt und hat Kündigungsschutzklage eingereicht, aber nicht beim Gericht in B, sondern beim Gericht in A.
Alle Verfahren die vorher gelaufen sind, wurden in B verhandelt. Nun ist meine Frage welches Gericht örtlich zuständig ist? Oder können beide Gericht örtlich zuständig sein?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)