örtliche Zuständigkeit bei Arbeitsgerichten?

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Schnecke
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#1

19.07.2006, 12:52

Folgender Fall:

Mdt hat Sitz in A und einen weiteren Sitz in B. In B arbeitet der Mitarbeiter, dieser wurde gekündigt und hat Kündigungsschutzklage eingereicht, aber nicht beim Gericht in B, sondern beim Gericht in A.

Alle Verfahren die vorher gelaufen sind, wurden in B verhandelt. Nun ist meine Frage welches Gericht örtlich zuständig ist? Oder können beide Gericht örtlich zuständig sein?

:thx im Voraus!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
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Annile
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#2

19.07.2006, 12:56

Wo ist denn der Hauptsitz der Firma?
Es Annile :hurra
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Schnecke
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#3

19.07.2006, 13:01

Mdt ist Geschäftsführer und Sitz in A!
Es gibt zwei Möglichkeiten, Karriere zu machen:
Entweder leistet man wirklich etwas, oder man behauptet, etwas zu leisten. Ich rate zur ersten Methode, denn hier ist die Konkurrenz bei weitem nicht so groß. (Danny Kaye)
Bärchen

#4

25.07.2006, 13:49

Wo der GF sitzt, darauf kommt es nicht an. Wo ist der Hauptsitz der Firma? Wenn das der gleiche Ort ist, wo der GF sitzt und der Arbeitnehmer im anderen Ort sitzt, kommt es auch noch darauf an, was im Arbeitsvertrag drin steht. Wenn die Firma in A drin steht, dann das Gericht, was für A zuständig ist. Wenn die Firma in B drin steht, wo auch der Arbeitnehmer beschäftigt ist, dann das Gericht für B.

Gruß Nina
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