Wissen über Schuldner "weiter geben"??

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rosa

#1

25.03.2008, 14:52

ich habe eine Frage:

ich habe hier eine neue Sache von unserem Großmandanten bekommen. Da geht es um eine offene Forderung gegen "Herrn Schmitt". Ich habe gerade letzte Woche eine andere Akte gegen diesen "Herr Schmitt" abgelegt, weil er die EV abgegeben hat, verschiedene Strafverfahren gegen ihn laufen und und und und.. da war nix zu holen.

Jetzt sagt mein Chef aber, dass ich das ja nicht weiter sagen darf. Und der "neue" Mdt sagt halt, er will alles ausprobieren. D.h. ich müsste ja jetzt EV Abschrift wieder beantragen, Strafanzeige..... stimmt das denn? darf ich denen nicht sagen, hör zu so und so ist es ....
Tigra
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#2

25.03.2008, 14:55

also 100 % weiss ich es nicht - rein mdt. freundlich und kostensparend zu beurteilten wäre hier sicherlich zu sagen, wir fragen mal nach ob der ev abgelegt hat- und dann sieht man ja das nix geht - dann mdt. hinweisen, dass hier 3 jahre wartepflicht bestehen und ab dem zeitpunkt weiter gegen diesen vorgegangen werden kann.

wenn noch kein titel da ist - klar erst mal die angelegenheit via mb titulieren!
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Kichererbse
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#3

25.03.2008, 14:55

Deinem Chef gehst wohl um die Kohle - verständlich - ansonsten ist es schon blöd, nix zu sagen. Das hatten wir aber irgendwie auch mal so ähnlich, wir haben auch nix gesagt, wegens der Schweigepflicht pp.
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rosa

#4

25.03.2008, 14:56

Deinem Chef gehst wohl um die Kohle
nee echt nicht, es geht echt nur um richtig oder falsch, wie darf ich handeln?
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PeeDee
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#5

25.03.2008, 14:58

Also bei uns halten wir das immer so, wenn sowas ist, dass wir schon sagen, dass das wohl wenig Aussicht auf Erfolg haben wird und dass uns bekannt ist, dass der Schuldner die EV abgegeben hat etc.
Natürlich wird nicht konkret auf den anderen Fall eingegangen aber ich wüsste nicht, warum diese Infos nicht weitergegen werden dürften.
Ist doch eingetlich nur zum Besten, der Mandant gibt nicht unnötig Geld aus, ist Euch vielleicht sogar noch dankbar dafür, erinnert sich beim nächsten Mal und kommt wieder und ihr müsst nicht unnötig arbeiten.
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rosa

#6

25.03.2008, 15:04

ich wüsste nicht, warum diese Infos nicht weitergegen werden dürften.
naja wegen der Schweigepflicht halt, ich kann ja auch nicht heim kommen und jedem erzählen wer die EV abgegeben hat oder sonst welche infos, ich weiß nicht, ich denke wirklich nicht, dass ich da was sagen darf, ist halt aber echt doof
Tigra
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#7

25.03.2008, 15:11

bin mir jetzt nicht so sicher ob da die schweigepflicht greift. ich denke zum guten ton - vorallem beim großmandanten -kann man schon mal einen vertraulichen wink geben- bzw. sagen - dass man mit dem gv telefoniert hat und der signalisiert hat - dass der typ pleite ist!
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dutzi
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#8

25.03.2008, 15:11

bei uns läuft das so wie bei PeeDee
Wir sagen auch nur dass uns halt bekannt ist dass der Schuldner die EV abgegeben hat.
Von dem anderen Fall wird aber auf keinen Fall etwas gesagt.
Schöne Grüßle Bild

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PeeDee
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#9

25.03.2008, 15:12

Naja, aber ob die Info jetzt vom GVZ oder RA kommt... außerdem verursacht man so ja auch keine unnötigen Kosten, also kanns ja auch nur im Interesse des Schuldners sein, wenn man die Info weiter gibt :wink:
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rosa

#10

25.03.2008, 15:13

das ist jetzt gar nicht böse gemeint, echt nicht falsch verstehen, bin ja super dankbar für eure beiträge aber ich wüsste halt gerne wie die REGEL ist, also ich meine klar, dass ich vielleicht einen wink gebe und großmandant hier und kosten sparen da, ist mir ja klar, ich wüsste halt gerne was DARF ich wirklich wisst ihr
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