Hallo Ihr,
eine Frage:
Mandantin erhält in einer Ehesache PKH mit Ratenzahlung. Nun möchte mein Chef die Klage erhöhen und befürchtet, daß die Mdtin auch höhere Raten zahlen muß. Das stimmt doch aber nicht, oder? Die Höhe der Raten hat doch mit ihrem Einkommen zu tun, nicht aber mit dem Wert der Klage?! Oder etwa doch?
Bei PKH: Löst Klageerhöhung auch Erhöhung PKH-Rate aus?
- Anne8
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Ja Nine, du bist auf dem richtigen Dampfer. Die Höhe der Raten richtet sich nach den Einkommensverhältnissen. Ich glaube, das steht auch in der ZPO § 119 ff..
Lasst mich Arzt, ich bin durch.
Mein Chef möchte da irgendwas erhöhen. Was genau, weiß ich nicht. Ich aber meine: Die Höhe der Klage, egal um was es geht oder nicht geht, ist für die Höhe der Raten völlig egal. Und Anne scheint ja der selben Meinung zu sein. Ich werde dann gleich mal in § 119 ZPO nachschlagen...danke schön erst mal
Die PkH-Raten sind einkommensabhängig und werden ja durch das Gericht berechnet. Wenn also die PkH-Rate nach Stellung des Folge-Antrags erhöht werden sollen, was ich bislang noch nie erlebt habe, dann kann man immer noch einen Rechtsbehelf erheben.
- Pepples
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Die Höhe der Raten kann sich durch die Klageerhöhung nicht erhöhen, weil die ja einkommensabhängig sind.
Was sich aber ändert sich die Kosten, die die Mandantin zu erstatten hat, weil durch einen höheren Streitwert auch andere Gebühren anfallen. Es kann also allenfalls sein, dass sich die Dauer der Ratenzahlung erhöht, wobei das auch auf 48 Monate beschränkt ist.
Was sich aber ändert sich die Kosten, die die Mandantin zu erstatten hat, weil durch einen höheren Streitwert auch andere Gebühren anfallen. Es kann also allenfalls sein, dass sich die Dauer der Ratenzahlung erhöht, wobei das auch auf 48 Monate beschränkt ist.
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Pepples hat es auf den Punkt gebracht. Der Zeitraum der Ratenzahlung verlängert sich, die monatliche Belastung dagegen nicht. Diese ist ja schon geprüft worden.
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