Einstellung der Zwangsvollstreckung!

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Vorzimmerkeule
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#11

13.07.2006, 13:38

Nee, die Forderung will er auf gar keinen Fall bezahlen. Die geschiedene EF hat mit der gemeinsamen Tochter immer wieder den Arzt aufgesucht. Die gemeinsame Tochter ist über den KV = Mdt. versichert. Rechnung hat Mdt. nie erhalten, Mahnung nicht. Mdt. stellt sich dann berechtigterweise die Frage, warum er die Verfahrenskosten etc. zahlen sollte. Die Forderung an sich ist ja eventuell berechtigt, weil vielleicht Zusatzleistungen erbracht wurden, die von der Krankenkasse nicht gedeckt sind. Aber Mdt. hätte doch gerne mal gewußt, welche Zusatzleistungen dort abgerechnet wurden bzw. was eigentlich Gegenstand der Forderung ist.

Das Argumet der lieben Mdten. und Schuldner "habe ich nicht bekommen" lasse ich in vielen Fällen auch nicht gelten. Oft genug hat sich dann anhand der Gerichtsakte (unterschriebene Zustellbescheinigung etc.) rausgestellt, daß doch etwas zugestellt wurde. Von daher würde ich - wenn ich auf der Gläubigerseite sitzen würde - diese Behauptung auch erstmal ignorieren.

Aber alles spekulieren nutzt nichts. Wir werden jetzt Einspruch einlegen und zeitgleich die Einstellung der ZV (auch wenn hierfür nicht das Prozeßgericht, sondern das Vollstreckungsgericht zuständig ist) beantragen, in der Hoffnung, daß das irgendetwas bringt. Infoschreiben an die Gegenseite hilft ja vielleicht das Schlimmste abzuwenden.

Danke trotzdem für´s mit Gedanken machen. Sollten wir auf diesem Wege hinter die Lösung des Problems kommen (wir lernen ja niiiiieeeee aus) gebe ich Dir gerne Bescheid.

Tausend Dank nochmal.
Liebe Grüße, Manu
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dundine
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#12

13.07.2006, 13:50

na wenn die gegenseite auf ihrer forderung besteht gegen euern mandanten, dann wird das sicher nach einspruch gegen mb ins klageverfahren übergehen.

mandant soll sich auf jeden falls schnellstmöglich ema-bestätigung geben lassen, die dann beim gericht vorgelegt wird. anhand dieser sachlage nimmt gegenseite dann möglicherweise gegen eventuelle klage selbige zurück.

und sachverhalt so gegenseite mitteilen, dann werden die das sicher erstmal auf "abwarten" legen.

aber kannst uns ja mal auf dem laufenden halten, was dann letztlich rausgekommen ist
evelyn m.
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#13

13.07.2006, 17:39

wühl dich doch mal durch 707, 719 ZPO...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Vorzimmerkeule
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#14

14.07.2006, 08:41

Guten Morgen Evelyn M.,

genauso haben wir es jetzt auch gemacht. Wir haben Einspruch gegen den VB eingelegt mit der Begründung, daß Mdt. niemals unter der angegebenen Anschrift gewohnt hat und somit die Zustellung nicht wirksam ist. Zudem haben wir Widereinsetzung in den vorigen Stand beantragt und die einstweilige Einstellung der ZV.

Jetzt heißt es hoffen, daß das Gericht ganz schnell aus den Füßen kommt und die Rechtsmittelschrift alsbald an die Gegenseite zustellt. Die haben wir natürlich vorab auch schon informiert.

Vielen lieben Dank auch an Dich!
Liebe Grüße, Manu
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