dass man nachträglich Beratungshilfe beantragen kann habt ihr ja schon geklärt. Mein Problem bezieht sich nun darauf:
Mandantin ist weggezogen und hat für den Rest, der noch zu klären ist (Scheidung) einen anderen Anwalt beauftragt. Wir waren in der Zeit von Okt. 2006 - Nov. 2007 außergerichlich für Mdt. tätig und haben diese außergerichtliche Tätigkeit auch abgeschlossen.
Dann passierte ne Weile nix und nun sollen wir am hiesigen AG für die Mdt. Beratungshilfe beantragen (ist von dort aus wohl nicht möglich).
Jetzt hab ich diese blöde Akte vor mir liegen und komme nicht weiter. Wenn ich nun nachträglich den Antrag auf Beratungshilfe stelle, was muss ich da bei den Belegen beachten? Füge ich Kopien der Gehaltsabrechnungen, die zum damaligen Zeitpunkt aktuell waren bei? Habe da zwei verschiedene, da die Mdt. den Arbeitgeber gewechselt hatte... Außerdem soll ja ein "aktueller Kontoauszug" beigefügt werden? Auch einer vom damaligen Zeitraum? Was muss ich da beachten? Weil wie gesagt, der Zeitraum is ziemlich groß - Otk. 2006 bis November 2007.
Könnt ihr mir weiterhelfen??
![Mit den Augen rollen :roll:](./images/smilies/icon_rolleyes.gif)