Honorarausfallversicherung

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tweety79
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#1

13.03.2008, 12:16

Hi Leute,

weiß leider nicht, wo genau ich dieses Thema einstellen soll, daher bin ich hier gelandet. Hat einer von Euren Chefs eine Honorarausfallversicherung?

Wir haben diese Versicherung und jetzt soll ich nämlich einen ZV-Fall, wo der Schuldner (ehemals unser Mandant) jetzt insolvent ist, anmelden (also unser Honorar zzgl. Kosten ZV). Hat einer von Euch so etwas schon einmal gemacht?

Wäre über Vorschläge sehr dankbar!
Einmal dachte ich, ich hätte unrecht. :ohmann Aber ich hatte mich ausnahmsweise getäuscht. :yeah - Graf Fito -
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insi-maus
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#2

13.03.2008, 13:06

Ich wüßte nicht, dass wir sowas haben... habe jedenfalls noch nichts davon gehört :wirr
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tweety79
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#3

13.03.2008, 13:09

Diese Versicherung greift ein bei Mandaten, die die eigenen Gebühren betreffen, also wenn der Mandant nicht zahlen will. Mein Chef fand diese Versicherung ganz gut, weil wir doch schon sehr viele Akten hier haben, wo alle 3 Jahre die eV abgegeben wird und wir bisher noch keinen Cent von unseren Gebühren gesehen haben. Und diese Versicherung springt da wohl ein. Genaueres weiß ich leider auch nicht :?

Aber hätte denn jemand mal nen Vorschlag, wie man so etwas "anmelden" soll? Ist das nicht eigentlich Sache des Chefs?
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Curry
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#4

13.03.2008, 13:26

Seid ihr bei der Alli..z?
Dort ist es meiner Meinung nach so, dass ihr keine Kosten, welche zur Titiulierung notwendig waren sowie Vollstreckungskosten ersetzt bekommt.

Du musst das denen einfach nur melden und die wollen dann die vollstreckbare Ausfertigung vom Titel haben.

Ruf doch einfach mal euren Versicherungsberater an, der weiß da sicher auch noch was zu.
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sunshine24
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#5

13.03.2008, 13:26

Ich hab hier mal was gefunden:

Gegenstand des Versicherungsschutzes sind während der Vertragslaufzeit titulierte und nicht vollstreckbare Honoraransprüche, nebst den titulierten Verzugszinsen.

Voraussetzungen für eine Versicherungsleistung ist, dass der Mandant zahlungs-/leistungsunfähig ist und uns die vollstreckbare Ausfertigung des Titels ausgehändigt wird. Eine Übertragung der Forderung ist derzeit nicht notwendig.

Der Link dazu: http://www.honorarausfallversicherung.de/3.html

Vielleicht hilft das ja ein wenig. Ich weiß nicht, ob das bei jeder Versicherungsgesellschaft so ist. Habt ihr im Büro vielleicht den Vertrag von eurer Versicherung? Vielleicht stehen dort ja noch Hinweise drin, was alles beigefügt werden muss und was die Voraussetzungen sind.

Wie man das formuliert, weiß ich leider nicht, so etwas hatte ich noch nie.
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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Christina83
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#6

13.03.2008, 13:51

Finde das ja sehr interessant, haben nämlich auch viele Schuldner-Mandnaten :-)

Meine Frage: Haben das viele von euch? Und stimmt das so wie ich mir das denken, man tituliert das HR und die Versicherung bezahlt?

Gibt es da irgendwelche Ausschlussklauseln?
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Curry
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#7

13.03.2008, 14:03

Wir haben keine solche Versicherung.

Also bei der Alli..z ist es so, dass du erstmal auch dort die Vermögensschadenhaftpflicht haben musst, sonst kriegst du die Versicherung nicht. Die Versicherung kostet für jeden RA 400€ + Steuer im Jahr.

Die Forderung muss tituliert sein. Die Versicherung übernimmt aber nur die reine Hauptforderung, nicht die Kosten zur Titulierung oder Vollstreckung. Die Vollstreckungsversuche müssen glaube ich auch erfolglos gewesen sein.

Auf den Kosten bleibt man ja dann sitzen, oder? Den Titel muss man ja an die Versicherung herausgeben. Hm.
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#8

13.03.2008, 14:06

Ferner: Alli**z ist, soweit ich mich erinnere, auf 10.000 Euro p.a. bei zehn Prozent Selbstbehalt begrenzt. Das kann man - je nach Höhe offener Forderungen - gut oder schlecht finden. Ich bitte das ggf. ausdrücklich zu checken, aber jedenfalls bei Einführung des Angebots gab es bei der Alli**z offenbar keinen Ausschluß für vorvertraglich entstandene Forderungen.
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tweety79
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#9

13.03.2008, 14:16

Sind in der Tat bei der Alli... versichert. Haben auch die Haftpflicht dort. Eigentlich büromäßig alles.

Selbstbeteiligung beträgt 10 %, mindestens jedoch 100 EUR. In unserem Fall ist es jedoch erträglich, da die Hauptforderung etwas über 3.000,00 EUR beträgt. Von daher... Kosten bleiben aber beim Anwalt. Die werden von der Versicherung nicht übernommen.

Werde mir mal was entsprechendes einfallen lassen, wie so eine Anmeldung aussehen kann. Schade, dass hier noch keiner damit zu tun hatte. Aber ein Versuch war es wert. Danke für die Antworten. :wink:
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Curry
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#10

13.03.2008, 14:19

Weißt du denn, was mit euren Kosten dann passiert? Ihr habt dann ja keinen Titel mehr...
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