Erst mal Danke für eure Antworten.
Es ist wohl wirklich so, dass sie nochmal kommen muss...
Na ja... versteh einer die Chefs..
Falls es jemand intressiert. Hier über den Link gibts noch einige Infos dazu... http://www.gruene-jugend.de/79795.html#2-7
Euch allen einen guten Wochenstart und hoffentlich nicht allzuviel Stress und Ärger im BÜro, keine übellaunigsten Chefs und nur nette Mandanten!
LG
Andrea
Büro / Berufsschule
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Falls das noch akut ist:
Ich habe es so gelernt, dass es tatsächlich Sache der Chef´s ist, ob sie einen Azubi ins Büro ordern oder nicht nach der BS.
Bei uns lief das so, dass wir einen Tag vormittags Schule hatten, danach hatten wir dann auch immer frei. Den anderen Tag hatten wir nachmittags Schule, davor mussten wir arbeiten.
Wie gesagt das war aber eine freiwillige REgelung unserer Chefs. In anderen Kanzleien hier vor Ort läuft das anders, die müssen immer.
Ich habe es so gelernt, dass es tatsächlich Sache der Chef´s ist, ob sie einen Azubi ins Büro ordern oder nicht nach der BS.
Bei uns lief das so, dass wir einen Tag vormittags Schule hatten, danach hatten wir dann auch immer frei. Den anderen Tag hatten wir nachmittags Schule, davor mussten wir arbeiten.
Wie gesagt das war aber eine freiwillige REgelung unserer Chefs. In anderen Kanzleien hier vor Ort läuft das anders, die müssen immer.
!!! Alle Angaben sind wie immer ohne Gewähr !!!
Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie getrost behalten
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- Lena
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Laut Gesetz ist es wohl so, dass man als Azubi zusammen mit der Berufsschule (mit Pausen und Anfahrtsweg) auf die im Vertrag vereinbarte Wochenarbeitszeit kommen muss.
D.h. wenn im Vertrag 40 Stunden vereinbart sind, aber man durch 2 Tage Berufsschule tatsächlich nur 38 Stunden im Büro und der Schule wäre, dann müsste man an einem Tag noch die 2 Stunden arbeiten...
Der Chef darf aber nicht verlangen, dass insgesamt mehr als die vereinbarten Wochenstunden gearbeitet werden. Aber er darf einem natürlich die 2 Stunden "erlassen"...
D.h. wenn im Vertrag 40 Stunden vereinbart sind, aber man durch 2 Tage Berufsschule tatsächlich nur 38 Stunden im Büro und der Schule wäre, dann müsste man an einem Tag noch die 2 Stunden arbeiten...
Der Chef darf aber nicht verlangen, dass insgesamt mehr als die vereinbarten Wochenstunden gearbeitet werden. Aber er darf einem natürlich die 2 Stunden "erlassen"...
Liebe Grüße
Lena
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Man muss mich nicht mögen, kennen reicht
Lena
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Hallo,
bin immoment auszubildende. Wenn die Auszubildende zweimal in der woche mehr als 5 Studnen Unterricht hat und Minderjährig ist, muss sie einen Tag frei bekommen. Diesen Tag kann/muss sie mit dem chef absprechen.
Bis dann
Sandra
bin immoment auszubildende. Wenn die Auszubildende zweimal in der woche mehr als 5 Studnen Unterricht hat und Minderjährig ist, muss sie einen Tag frei bekommen. Diesen Tag kann/muss sie mit dem chef absprechen.
Bis dann
Sandra