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Problematischer Verkehrsunfall

Verfasst: 28.02.2008, 12:13
von samara
Hi! Wir streiten uns mit einer Haftpflichtvers. um ihre Eintrittspflicht. Für uns ist die Sachlage eindeutig. Der Gegner bestreitet, den Unfall verursacht zu haben. Aus der Polizeiakte ergibt sich fast eindeutig, dass er es gewesen war. Die gegn. Haftpfl. veranlaßte eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge. Heute kommt ein Brief, indem sie uns "das Ergebnis der Gegenüberstellung" mitteilt- es erfolgte Plausibilitätsprüfung.... Unter Berücksichtigung der GEMACHTEN AUSFÜHRUNGEN IHRES MANDANTEN ist der geschilderte Schadenhergang nicht nachvollziehbar... Hallo? Das kann doch nicht das Ergebnis der Gegenüberstellung sein??? Die berufen sich auf die Angaben unseres Mandanten....

Ist es üblich? Sollten Sie nicht das Ergebnis irgendwie vorliegen oder irgendwas sachliches vortragen??? Wir haben dort angerufen, aber der zuständige SB war natürlich nicht da usw. Wie würdet ihr vorgehen?

Sorry, zu viel Text, aber ich bin echt sauer...

Verfasst: 28.02.2008, 12:20
von Bärchen
Wenn die gegn. Vers. eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge veranlasst hat und euch jetzt sagen, dass die Schilderung eures Mdt. nicht nachvollzogen werden können, heißt das, dass das Schadensbild an den Fahrzeugen nicht zu den Unfallschilderungen eures Mandanten passen. Was sagt denn dein Chef? Der Schaden muss durch einen SV festgestellt werden, einen unabhängigen SV. Ich würde hier ein Selbständiges Beweisverfahren einleiten.

Verfasst: 28.02.2008, 12:22
von Monte
Zustimmung.Oder mit eurem Mdt. sprechen, ob er bereits ist, vorläufig Kosten für ein weiteres Gutachten zu tragen, damit ein weiteres gutachten erstellt werden kann.

Verfasst: 28.02.2008, 12:25
von schneeflocke
Unfallanalytisches Gutachten in Auftrag geben.

Anders wird es wohl nicht gehen.

LGChris

Verfasst: 28.02.2008, 12:40
von samara
Nützt jetzt noch was, wenn der Gegner sein Auto bereits repariert at (auch schon bei der Gegenüberstellun) ?

Verfasst: 28.02.2008, 12:58
von Kichererbse
Hättet doch auch durch die Polizei eine Gegenüberstellung machen lassen können. Die sind wenigstens - halbwegs - unparteiisch.

Manchmal ist der erste (An)Schein aber wirklich nicht richtig, wie wir ja alle wissen.

Verfasst: 28.02.2008, 13:01
von Kichererbse
I.Ü. werden ja Schadensfotos vorliegen. Ein Gutachter kann auch ein unfallanalyt. GA mittels dieser Schadensfotos etc. durchführen. Das würd ich allerdings nicht mehr außergerichtlich machen, da das vor Gericht dann ja nochmal gemacht werden würde. Wahrscheinlich werdet ihr außergerichtlich selbst mit einem euch günstigen GA nicht mehr weit kommen, schließlich hat die HP des GG ja ein schon ihr günstiges GA. Stehts dann als 1:1. Gerichtl. Lösung suchen ist wohl unvermeidbar.

Verfasst: 28.02.2008, 13:13
von Smilie
Bin auch der Meinung, dass die einzige Möglichkeit eine Klage ist. Sieht so aus, als ob es nicht mehr viel bringt, jetzt noch ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Gegenseite wird sich immer auf die Gegenüberstellung berufen. Wenn, dann würde nur noch ein unfallanalytisches Gutachten helfen.

Verfasst: 28.02.2008, 13:19
von samara
Unser MA ist finanziell nicht in der Lage, die KOsten des Gutachtens zu übernehmen. Gibts für ein Beweissicherungsverfahren PKH? Weiß es jemand?

Verfasst: 28.02.2008, 13:21
von Kichererbse
Probieren. Aber was willst du denn noch sichern, wenn eh schon repariert ist???