Problematischer Verkehrsunfall

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samara
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#1

28.02.2008, 12:13

Hi! Wir streiten uns mit einer Haftpflichtvers. um ihre Eintrittspflicht. Für uns ist die Sachlage eindeutig. Der Gegner bestreitet, den Unfall verursacht zu haben. Aus der Polizeiakte ergibt sich fast eindeutig, dass er es gewesen war. Die gegn. Haftpfl. veranlaßte eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge. Heute kommt ein Brief, indem sie uns "das Ergebnis der Gegenüberstellung" mitteilt- es erfolgte Plausibilitätsprüfung.... Unter Berücksichtigung der GEMACHTEN AUSFÜHRUNGEN IHRES MANDANTEN ist der geschilderte Schadenhergang nicht nachvollziehbar... Hallo? Das kann doch nicht das Ergebnis der Gegenüberstellung sein??? Die berufen sich auf die Angaben unseres Mandanten....

Ist es üblich? Sollten Sie nicht das Ergebnis irgendwie vorliegen oder irgendwas sachliches vortragen??? Wir haben dort angerufen, aber der zuständige SB war natürlich nicht da usw. Wie würdet ihr vorgehen?

Sorry, zu viel Text, aber ich bin echt sauer...
Bärchen

#2

28.02.2008, 12:20

Wenn die gegn. Vers. eine Gegenüberstellung der Fahrzeuge veranlasst hat und euch jetzt sagen, dass die Schilderung eures Mdt. nicht nachvollzogen werden können, heißt das, dass das Schadensbild an den Fahrzeugen nicht zu den Unfallschilderungen eures Mandanten passen. Was sagt denn dein Chef? Der Schaden muss durch einen SV festgestellt werden, einen unabhängigen SV. Ich würde hier ein Selbständiges Beweisverfahren einleiten.
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Monte
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#3

28.02.2008, 12:22

Zustimmung.Oder mit eurem Mdt. sprechen, ob er bereits ist, vorläufig Kosten für ein weiteres Gutachten zu tragen, damit ein weiteres gutachten erstellt werden kann.
Wer kämpft, kann verlieren.Wer nicht kämpft, hat schon verloren!
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schneeflocke
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#4

28.02.2008, 12:25

Unfallanalytisches Gutachten in Auftrag geben.

Anders wird es wohl nicht gehen.

LGChris
samara
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#5

28.02.2008, 12:40

Nützt jetzt noch was, wenn der Gegner sein Auto bereits repariert at (auch schon bei der Gegenüberstellun) ?
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Kichererbse
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#6

28.02.2008, 12:58

Hättet doch auch durch die Polizei eine Gegenüberstellung machen lassen können. Die sind wenigstens - halbwegs - unparteiisch.

Manchmal ist der erste (An)Schein aber wirklich nicht richtig, wie wir ja alle wissen.
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Kichererbse
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#7

28.02.2008, 13:01

I.Ü. werden ja Schadensfotos vorliegen. Ein Gutachter kann auch ein unfallanalyt. GA mittels dieser Schadensfotos etc. durchführen. Das würd ich allerdings nicht mehr außergerichtlich machen, da das vor Gericht dann ja nochmal gemacht werden würde. Wahrscheinlich werdet ihr außergerichtlich selbst mit einem euch günstigen GA nicht mehr weit kommen, schließlich hat die HP des GG ja ein schon ihr günstiges GA. Stehts dann als 1:1. Gerichtl. Lösung suchen ist wohl unvermeidbar.
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#8

28.02.2008, 13:13

Bin auch der Meinung, dass die einzige Möglichkeit eine Klage ist. Sieht so aus, als ob es nicht mehr viel bringt, jetzt noch ein Gutachten erstellen zu lassen. Die Gegenseite wird sich immer auf die Gegenüberstellung berufen. Wenn, dann würde nur noch ein unfallanalytisches Gutachten helfen.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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samara
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#9

28.02.2008, 13:19

Unser MA ist finanziell nicht in der Lage, die KOsten des Gutachtens zu übernehmen. Gibts für ein Beweissicherungsverfahren PKH? Weiß es jemand?
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Kichererbse
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#10

28.02.2008, 13:21

Probieren. Aber was willst du denn noch sichern, wenn eh schon repariert ist???
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