Probleme mit Beratungshilfe-Bewilligung

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SusannLE
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#1

26.02.2008, 08:40

Hallo, wir haben in unserer Kanzlei hier in Leipzig immer wieder Probleme, für familienrechtliche Mandate Beratungshilfe bewilligt zu bekommen. Nicht nur, dass man mehrere Sachverhalte und Akten immer mit einem Schein abrechnen soll (innerer Zusammenhang etc.). Das größere Problem ist derzeit, dass wir eine Kindesunterhaltsabänderungssache nicht bewilligt bekommen, weil die Mandantin (alleinerziehend) ja beim Jugendamt eine Beistandschaft beantragen kann und die das dann für sie machen. Es soll also erst staatliche Hilfe in Anspruch genommen werden. Die Mandantin kommt aber zu uns, weil sie bezüglich des gleichen Kindes vor wenigen Jahren schon einmal mit der Geltendmachung von KiUH zu uns kam, BerHi wurde damals bewilligt. Meine Chefin hat gemeint, dass es wohl Entscheidungen gäbe, die den Anwalt präferieren und wir die BerH damit "durchboxen" könnten. Kennt Ihr solche Entscheidungen?

Das gleiche Problem gibts übrigens auch immer wieder bei der PKH in der ZWangsvollstreckung, wo doch der Mandant bitte zum Rechtspfleger gehen soll, nachdem der Anwalt vorher den Titel erstritten hat ... Habt Ihr diesbezüglich schon Erfahrungen gemacht?
Bob

#2

26.02.2008, 08:51

SusannLE hat geschrieben:Meine Chefin hat gemeint, dass es wohl Entscheidungen gäbe, die den Anwalt präferieren und wir die BerH damit "durchboxen" könnten. Kennt Ihr solche Entscheidungen?
Gibt es (einfach mal im rechtspflegerforum suchen), es gibt aber auch genug andere Entscheidungen die das nicht so sehen. Beratungshilfe ist nur dann zu bewilligen, wenn es keine andere, kostenlose, zumutbare Hilfemöglichkeit gibt.
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Majo
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#3

26.02.2008, 08:58

ja, die Probleme mit der PKH in der Zv kennen wir. Wird fast garnichtmehr bewilligt :-(
Haben auch schon langsam sämtliche Argumentationen verschossen.
Ina84
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#4

26.02.2008, 09:07

Wir beantragen mittlerweile nur noch PKH für ZV ohne Anwaltsbeiordnung.
Ich finds schon schlimm genug, dass wir nur ein paar Mücken für oft sehr viel Aufwand bekommen und dann gibts deshalb immer noch Streß.
Es ist bald so, dass wir Mandanten die kein Geld haben abweisen müssen, weil wir keine Vergütung bekommen.
Sorry, aber musste ich mal loswerden.
LG Ina :huepf
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Bino
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#5

26.02.2008, 19:59

In einer ZV-Sache hatte uns ein Rpfl auch zunächst die Beiordnung abgelehnt, weil er meinte, der Mdt hätte die Hilfe der Geschäftsstelle in Anspruch nehmen können.
Es ging da aber um Unterhaltspfändung.
Ich hab dem Rpfl geschrieben, dass sich gerade die Pfändung bei Unterhaltsansprüchen für einen Laien besonders schwierig gesstaltet, weil der sich in der Regel mit den Möglichkeiten der erweiterten Pändungsmöglichkeiten für Unterhaltsgläubiger nach 850 d nicht auskennen kann und zudem die Berechnungen bzw. die Auskunft des Drittschuldners nicht nachprüfen kann.
Die PKH wurde dann bewilligt und wir wurden beigeordnet.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
rosa

#6

26.02.2008, 20:59

oh man ich kenne das, echt absoluter Horror!!! Früher war das echt NIE ein Problem, mehr schlecht als recht so ein Antrag ausgefüllt und fertig... also für ZV hab ich schon EEEWWWIIIGG keine PKH mehr bekommen, ich versuchs echt schon gar nicht mehr und Beratungshilfe no way. Ich mach das auch mittlerweile echt nicht mehr, ich sage den Mdten dass sie mit den Unterlagen zu Gericht gehen sollen und den ANtrag stellen sollen und mit dem SChein dann zu uns kommen sollen. Ich hab echt SOOO viel Arbeit damit.... echt übel...ätzend....nervig
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Jay
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#7

26.02.2008, 21:12

Jaja, das Problem kenn ich auch nur zu gut.

Wozu Beratungshilfe wenn´s dann sowieso nicht bewilligt wird...?

Wir haben ziemlich viele Mandate wo wir gegen nen großen Stromanbieter tätig sind. Früher wurden wir sogar vom Gericht empfohlen, dass die doch zu uns kommen sollen (mit Schein) und heute müssen wir drum kämpfen, dass wir überhaupt Beratungshilfe bewilligt bekommen. Weil Mandant hätte ja selber... blablabla.

Ich erinnere mich zurück... Das ist noch keine 2 Jahre her, als wir empfohlen wurden.

Die Gerichte haben bestimmt eins von oben auf den Deckel gekriegt, dass zu viele Staatsgelder verbraucht werden und müssen jetzt sehen, dass sie im Limit bleiben (meine Theorie dazu...) Naja und die Mandanten und Anwälte dürfen´s ausbaden...
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SusannLE
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#8

26.02.2008, 22:01

Hier in Leipzig beobachte ich das schon seit 1999. Ich merke auch, dass immer weniger PKH und BerHi für die ZV bewilligt wird. Wenn doch, dann oftmals ohne Anwaltsbeiordnung. Ich versuche es trotzdem, habe im RVG-Kommentar und einem Rechtspflegerforum ein paar interessante Sachen gefunden. Obs reicht werde ich merken. Ansonsten habe ich bisher bei PKH für die ZV immer ein gutes Argument gefunden, warum die Beiordnung erfolgen muss, dann wurde aber allerdings der Beschluss arg eingeschränkt (ein PfüB etc). Macnhmal frag ich mich wirklich, ob sich der Aufwand überhaupt noch lohnt.
Bob

#9

27.02.2008, 07:02

Jay hat geschrieben: Die Gerichte haben bestimmt eins von oben auf den Deckel gekriegt, dass zu viele Staatsgelder verbraucht werden und müssen jetzt sehen, dass sie im Limit bleiben (meine Theorie dazu...) Naja und die Mandanten und Anwälte dürfen´s ausbaden...
Schöne Theorie, aber falsch. Mit hat noch nie jemand versucht vorzuschreiben wie ich entscheiden soll und selbst wenn das gemacht würde, würde mich das auch nicht im Geringsten interessieren. Ich entscheide und nicht die Verwaltung. Bedankt auch bei euren Kollegen die für jeden Blödsinn Beratungshilfe beantragen und aus jeder Kleinigkeit versuchen mehrere Anglegenheiten zu machen. Manche haben es hier aber sowas von übertrieben, dass man mal dauerhaft genauer gucken musste und wenn man das bei einigen macht, ist es nur gerecht das konsequent bei allen zu machen.
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SusannLE
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#10

29.02.2008, 22:34

Da bald die vom Gericht gesetzte Frist abläuft, seh ich derzeit schwarz. Hat niemand eine Entscheidung, die ich als Argument bei Gericht einbringen könnte? :(
[color=#000080][i][rainbow]Humor ist, wenn man trotzdem lacht :)[/rainbow][/i][/color]
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