Wisst ihr, ob ich die Terminsgebühr im KfA bekomme, wenn ein VU ergangen ist, weil keine Verteidigungsanzeige bei Gericht eingegangen ist?
§ 331 Abs. 3 ZPO
Terminsgebühr
- Coonie
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 756
- Registriert: 02.05.2008, 16:20
- Wohnort: dort, wo Kuh und Hase sich gute Nacht sagen
Jupp und beim zweiten VU, also falls der Gegner Einspruch einlegt und im zweiten Termin wieder nicht erscheint, dann kannst du deinen KFA korrigieren und die volle 1,2 TG geltend machen. *grins*
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
[url=http://www.smilies.4-user.de][img]http://www.smilies.4-user.de/include/Tiere/smilie_tier_19.gif[/img][/url][/align]
- petramaus
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 868
- Registriert: 17.10.2007, 21:29
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: Aschaffenburg
- Kontaktdaten:
![Zustimm-Smiley :zustimm](./images/smilies/zustimm.gif)
![Bild](http://www.cosgan.de/images/kao/figuren/g060.gif)
______________________________________________
Meinungsaustausch ist, wenn man mit seiner Meinung zum Chef geht und mit dessen Meinung zurückkommt