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Beschwerdefrist bei Beschluss in FamSachen (VA)?

Verfasst: 22.02.2008, 10:04
von Anne8
Hi,

muss mich jetzt erstmals ohne ZPO mit Fristen beschäftigen. Habe hier einen Beschluss des FamG vorliegen mit einem Aktenzeichen .. F ...7.. VA
wegen Versorgungsausgleich, Streitwert: 1000,00. Nun bin ich mir nicht sicher, ob einen Monat für sofortige Beschwerde zu notieren ist oder ob es da war anderes gab.


Könnt ihr mir da schnell mal helfen?

Verfasst: 22.02.2008, 10:55
von Gast
Die Beschwerdefrist beträgt 1 Monat ab Zustellung, aber nur wenn es keinen Rechtsmittelverzicht gab.

Verfasst: 22.02.2008, 11:01
von India
:zustimm

Verfasst: 22.02.2008, 11:12
von Anne8
Danke! Manchmal muss man sich einfach nur versichern.