Vollmacht als Anlage - Original?
Wenn Ihr an einen Gegner oder an eine gegnerische Versicherung o. ä. eine Vollmacht mitschickt, schickt ihr die im Original mit? Mein Berufsschullehrer hat gesagt, es muss im Original; in der Kanzlei machen wir aber immer eine Kopie mit einem "Beglaubigt - Rechtsanwalt"-Stempel und der Unterschrift vom RA drauf - reicht das oder muss es echt das Original sein?
Also, wenn ihr sie beglaubigen lasstm müsste es eigentlich auch reichen.. jemand anderer Meinung?
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auch viele gv's wollen das original in der zv, ebenso muss das original an den insolvenzverwalter.
ansonsten kommt's drauf an, ob wir genug originale haben , sonst wird schon auch mit beglaubigten kopien gearbeitet...
ansonsten kommt's drauf an, ob wir genug originale haben , sonst wird schon auch mit beglaubigten kopien gearbeitet...
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
evelyn
Meistens schicken wir auch nur ne Kopie.. ganz oft aber schreiben wir sogar nur "Wir versichern anwaltlich, dass wir Frau X vertreten".
Ne Vollmacht schicken wir dann nur zu, wenn sie angefordert wird, oft kriegen wir aber auch so ne Antwort
Ne Vollmacht schicken wir dann nur zu, wenn sie angefordert wird, oft kriegen wir aber auch so ne Antwort
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ich schick das Original so gut wie nie (bis auf die schon genannten Ausnahmen) weg, sondern nur ne begl. Kopie.. Original in der Akte finde ich besser, als nur so ne dämliche Kopie.. und meistens (auch beim Gericht) schicken wir gar keine Vollmacht (bis auf Akteneinsicht in Strafsachen, da wollen die immer ne Vollmacht) und werden auch so akzeptiert.
Genau! Wir schicken sie auch nur dann, wenn sie gefodert wird. Wie in oben bereits genannten Fällen.Jennifer hat geschrieben:Meistens schicken wir auch nur ne Kopie.. ganz oft aber schreiben wir sogar nur "Wir versichern anwaltlich, dass wir Frau X vertreten".
Ne Vollmacht schicken wir dann nur zu, wenn sie angefordert wird, oft kriegen wir aber auch so ne Antwort
Der Satz: "Es wird anwaltlich versichert, dass wir ....... vertreten" steht bei uns auch ganz oft drin