Fremdgeldauszahlungen

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_steffi_

#1

08.02.2008, 08:17

Ich wollte mal nachfragen wie ihr das so handhabt.

Ich habe in letzter Zeit RSVs dabei, die erst nach 4 Wochen unsere Rechnungen zahlen, dann nur nach Anruf und dann noch Kürzen was das Zeug hält (meist unberechtigt). In der Zwischenzeit kommen hier aber die Rückzahlungen der zuviel bezahlten Gerichtskosten bzw. die Zahlungen aus den KfBs an.

Wie macht ihr das, leitet ihr die Fremdgeldzahlungen gleich weiter oder verrechnet ihr erst auf die offenen Gebühren.

Danke für eure Antworten

LG
Steffi
StineP

#2

08.02.2008, 08:23

Sobald ich nen Zahlungseingang habe, korrigiere ich die Rechnung.
Bärchen

#3

08.02.2008, 08:25

Es kommt darauf an. Wenn die Gegenseite auf einen KfB hin zahlt, verrechnen wir das direkt in der Kostennote an den Mandanten. Vorher erstellen wir keine Rechnung.

Dann kommt es immer noch auf die Mandanten an. Wir haben hier so 3 - 4 Firmen, denen wir Zahlungen sofort komplett überweisen. Die bezahlen unsere Rechnungen dann ganz normal.
Bei den anderen Mandanten wird teilweise unterschieden, was das für eine Sache ist. Wenn wir Fremdgeld in einer Unfallsache bekommen, leiten wir das komplett weiter, weil die Vers. ja eigentlich immer zahlt.

Ich glaub, so ganz pauschal kann man das nie sagen.
Sugar86
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#4

08.02.2008, 08:25

Ich kenn das.....

Ich verrechne immer! Weil wer weiß wann und ob unsere Gebühren gezahlt werden..... hatte deswegen noch nie probleme.....
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Kimmy

#5

08.02.2008, 08:28

Wir verrechnen, wenn die Kostennote schon ein paar Wochen alt ist und noch keine Zahlung eingegangen ist und übersenden eine korrigierte Abrechnung an Mdt.
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NickyS
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#6

08.02.2008, 08:49

Wir verrechnen ebenfalls und teilen dem Mandanten den Differenzbetrag mit. Eine neue Rechnung erhält er deswegen aber nicht.

Gerade bei Rechtsschutzversicherungen würde ich, wenn die Kostennote noch zur Zahlung aussteht und vorallem auch wenn unberechtigte Kürzungen vorgenommen wurden, das Fremdgeld verrechnen. Da kann die RS wegen mir kürzen wie sie will und sich überlegen, ob sie "angeblich zuviel einbehaltene Gebühren" von uns zurückfordert.
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Smilie
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#7

08.02.2008, 08:57

Kann mich auch nur anschließen. Wenn die RSV ewig nicht zahlt, und dann z.B. der KfB von der Gegenseite hier eingeht, dann verrechnen wir und teilen den Restbetrag nebst Frist zur Zahlung der RSV mit. Das Geld, das man hat, hat man. Da kann die Versicheurng dann noch so viel streichen. Hat man aber erst mal alles weitergeleitet, dann hat man nur Ärger an der Backe, wenn die RSV dann Gebühren kürzt und die Restbeträge nicht zahlt....
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_steffi_

#8

08.02.2008, 09:02

Super. Wir haben das Problem eigentlich erst in den letzten 2 Monaten, dass unsere Rechnungen verspätet bzw. verspätete und gekürzt bezahlt worden sind.

Ich dachte nur, dass vielleicht irgendeine rechtliche Vorschrift uns daran hindert so vorzugehen. Das scheint nicht der Fall zu sein, also wird jetzt gnadenlos verrechnet.

Dankeschön
LG
Steffi
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#9

08.02.2008, 09:10

Ist es denn eine bestimmte Versicherung oder pauschal alle?
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#10

08.02.2008, 09:11

@steffi
Ich denke, Du kannst bei Zahlungen der Gegenseite auf den KfB damit argumentieren, daß darin eben auch Anwaltskosten enthalten sind, die Euch zustehen. Und unter Umständen habt Ihr auch noch die Gerichtskosten aus eigenen Mitteln verauslagt.

Wenn also die RS die Kosten nicht bezahlt oder gekürzt bezahlt, würde ich salopp gesagt ein "Zurückbehaltungsrecht" an Anwaltsgebühren geltend machen.
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