Wie zeitnah rechnet ihr Gebühren ab?

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juni
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#1

05.02.2008, 15:02

Da ich über die Suchfunktion nicht fündig geworden bin, möchte ich gerne hier mal nachfragen....

Wie zeitnah rechnet Ihr eigentlich Gebühren ab?

Bisher lief es so, dass die Gebühren immer erst wirklich am Ende abgerechnet wurden. Leider dauert es aber in vielen Fällen eigentlich viel zu lange, bis es überhaupt zu einem Ende kommt und die Fälle häufen sich, bei denen wir dann doch noch ewig unserem Geld hinterher laufen - und noch schlimmer, bei denen sich unsere Forderung überhaupt noch realisieren lässt. Da werden (Raten-)Zahlungsversprechungen gemacht bis zum geht-nicht-mehr....und meist nicht eingehalten. Schon ist es manchen Leuten auch peinlich, dass sie nicht zahlen können oder nur kleine Raten, aber letztendlich werden wir davon ja auch nicht satt.

Die Zahlungsmoral vieler ist einfach unter aller *** und es werden immer mehr, so scheint mir, die wirklich beim ersten Besprechungstermin schon davon ausgehen, dass sie unsere Rechnung eh nicht bezahlen werden. Und meist ist es sogar so, dass die, die den meisten Wind machen, die schlechteste Zahlungsmoral haben. Und wieder andere sind ewig zufrieden und voll des Lobes......bis sie ihren Prozess dann verlieren und daraufhin schon sowieso keine Lust mehr haben zu zahlen.

Einen Teil der "Schuld" sehe ich aber auch bei uns selbst. Deshalb die Frage danach, wie zeitnah Ihr Gebühren abrechnet. Ich würde gerne künftig überwiegend, sofern keine RSV beteiligt ist, den Mandanten gegenüber z. B. möglichst umgehend wenigstens die Geschäftsgebühr in Rechnung stellen und u. U. ebenso umgehend andere entstandene Gebühren oder (vorgelegte) Kosten bzw. teilweise wirklich nicht nur pauschal Vorschüsse anfordern, sondern richtig als Vorschussrechnung mit Nennung der Gebühren - irgendwie sieht das ja dann doch "professioneller" aus.

Eigentlich sollten die Leute doch ein wenig Verständnis dafür haben, dass Gebühren, die bereits entstanden sind, auch abgerechnet werden - unabhängig davon, ob die Sache selbst inzwischen erledigt ist oder nicht. Ärzte rechnen doch auch jedes Quartal ab und warten nicht, ob einer auch wirklich wieder gesund wird.
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Kichererbse
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#2

05.02.2008, 15:14

Genau so ist es bei uns auch mit allem drum und dran, wie du es beschreibst. Daher sind wir teilweise auch dazu übergegangen schneller abzurechnen. Immer dann wenn die Gebühr fällig ist, kommt gleich ne Rechnung raus. Bei Fahrtkosten nehmen wir das meistens im Voraus. Nicht, dass mein Chef etliche Kilometer fährt und dann auf den Kosten sitzen bleibt.

Eigentlich müsste man sich angewöhnen einen Vorschuss zu nehmen, bevor die Mandanten ins Beratungszimmer kommen. Einige machen das so, wir können uns dies allerdings nicht leisten. Sicherlich würden viele wieder gehen.
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JonesJess
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#3

05.02.2008, 15:19

Auslagen rechnen wir gleich ab; RVG-Angelegenheiten rechnen wir meist erst zum Ende des Verfahrens ab; es sei denn, es ist zu überblicken, dass es lange dauern wird, dann bekommt der Mdt. schon eine Vorschussrechnung.

Ansonsten haben wir hauptsächlich Honorarvereinbarungen nach Zeitaufwand die von uns monatlich abgerechnet werden.
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Gast

#4

05.02.2008, 15:29

Wenn wir ne Klage bei Gericht einreichen oder nen MB machen, nehmen wir immer einen Vorschuss der jeweiligen Gebühr. Gerichtskosten verauslagen wir gar nicht, die werden sofort mit dem Mdt. abgerechnet und werden erst dann ans Gericht überwiesen, wenn das Geld vom Mdt. hier ist.

Klappt ganz gut und man hat nicht so hohe Aussenstände. Außerdem fallen die Mandanten dann nicht aus allen Wolken, wenn am Ende sone hohe Rechnung kommt.

Oftmals ist es ja so, daß die Mandanten nur dann zahlen, wenn sie auch etwas von uns wollen. Wenn die Leistung schon erbracht ist, sehen die Mandanten die Sache oft lockerer.

Wenn wir den Gegenstandswert vorerst nicht fassen können, fordern wir zumindest einen verrechenbaren Vorschuss ab.
Zuletzt geändert von Gast am 05.02.2008, 15:38, insgesamt 1-mal geändert.
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infinity
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#5

05.02.2008, 15:31

Bei normalen Zivilverfahren rechnen wir nach jedem größeren Schritt ein Stückchen ab, damit der Mandant sieht, wofür die Rechnung ist, d. h. bei Klageeinreichung z. B. Geschäftsgebühr und Verfahrensgebühr, nach der Verhandlung die Terminsgebühr etc.. Wenn die außergerichtliche Tätigkeit länger dauert, dann auch schon eine Vorschussrechnung über die Geschäftsgebühr. In Unfallsachen hol ich mir aber nach jeder Zahlung das Geld von der gegnerischen Versicherung - brauch man denen ja nur beziffern und nicht extra eine Rechnung schreiben.
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#6

05.02.2008, 16:33

Da kann ich mich nur anschließen. Wir rechnen auch immer mehr mit Vorschüssen ab. D.h. nach jeder "großen Sache" kommt eine Vorschussrechnung. Z.B. gleich nach Klageeinreichung oder Antrag auf Erlass eines MB oder Aufforderungsschreiben. Dann kann man das Mandat noch beenden wenn kein Geld kommt ohne sich vorher richtig reingekniet zu haben.
Life is like a coin - you can spend it any way you want but you can spend it only once...
In diesem Sinne: Viele liebe Grüße

:pcwink

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Kimmy

#7

05.02.2008, 16:37

Auslagen (GK) fordern wir immer sofort an. Kennen wir die Mandanten, wird das kurzzeitig ausgelegt. Vorschüsse fordern wir nur bei Verbrauchern an.

Die Gebühren rechnen wir dann nach Beendigung des Rechtszuges sofort ab. Wenn wir voll obsiegen rechnen wir gar nicht ab, sondern fordern dann über KfB die Kosten über den Gegner. Die Zinsen gehören dann auch uns.
tiko73

#8

05.02.2008, 17:19

Wir fordern i.d.R. ziemlich direkt am Anfang einen Vorschuss an, wobei sich die Höhe nach dem voraussichtlichen Umfang und den Möglichkeiten der Mandanten richtet.
Wenn wir unser Anspruchsschreiben rausgeschickt haben, bekommt der Mandant i.d.R. eine Rechnung über die GG.
Sobald wir die Klage eingereicht haben, folgt auch direkt die Rechnung über die VG und sobald Ladung zum Termin vorliegt, berechnen wir die TG.

Auf diese Art und Weise haben die Mandaten nicht so viel auf einmal zu zahlen und wir kommen normalerweise auch recht zügig an unser Geld.
Gerichtskosten müssen die Mandanten jedoch immer selber zahlen, da treten wir grundsätzlich nicht in Vorlage.
Anders ist es jedoch bei einigen Sachverständigen, die wir wegen der guten Beziehungen dann auch schon mal direkt bezahlen und das Geld dann erst beim Mandanten anfordern.
juni
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#9

05.02.2008, 18:00

Ahh :) scheint ja doch anderen auch so zu gehen....und ich kam mir fast schon wieder wie ein Geldgeier vor.... :shock:
tiko73 hat geschrieben:Wir fordern i.d.R. ziemlich direkt am Anfang einen Vorschuss an, wobei sich die Höhe nach dem voraussichtlichen Umfang und den Möglichkeiten der Mandanten richtet.
Wenn wir unser Anspruchsschreiben rausgeschickt haben, bekommt der Mandant i.d.R. eine Rechnung über die GG.
Sobald wir die Klage eingereicht haben, folgt auch direkt die Rechnung über die VG und sobald Ladung zum Termin vorliegt, berechnen wir die TG.
Genau so habe ich mir das für die Zukunft auch vorgestellt; die Gebühr, die angefallen ist, umgehend berechnen oder sogar - wie bei der Terminsgebühr - als Vorschuss verlangen - insbesondere bei Bußgeld-/Strafverfahren.

Ich habe neulich auch testweise mal in einer Bußgeldsache bereits mit der Deckungsanfrage von der RSV die Grundgebühr und die Gebühr fürs vorbereitende Verfahren nebst Auslagen und MwSt angefordert - wurde anstandslos bezahlt. :D
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Danjella
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#10

05.02.2008, 18:22

Die Zahlungsmoral mancher Mandanten lässt wirklich zu wünschen übrig ...
aber im Allgemeinen rechnen wir regelmäßig die einzelnen Schritte ab. Also wenn wir ein Aufforderungsschreiben rausgeschickt haben oder einen MB beantragt haben, schicken wir eine Kopie an den Mandanten mit dem Kommentar, dass die bisherigen Kosten die folgenden sind. Also soweit ich das im Überblick funktioniert das ganz gut.

Wenn wir Deckungszusage von der RS bekommen, lassen wir uns oft bis zum Abschluss der Sache Zeit.

Bei der Verteidigung in Strafsachen habe ich die Erfahrung gemacht, dass sie Vorschüsse schon recht schnell zahlen. Die haben denk ich zu große Angst.
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