Beiordnung als Pflichtverteidiger - hat jmd ein Muster?

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Saiti
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#1

05.02.2008, 13:22

Wir machen so gut wie gar keine Strafsachen. Nun soll die Beiordnung als Pflichtverteidiger beantragt werden. Muss ich da auf etwas achten oder einfach beantrage ich eben dieses? Danke für Eure Hilfe
Rechtschreibfehler entstehen meist aufgrund der unfassbar hohen Schreibgeschwindigkeit oder sind bewusst zur allgemeinen Belustigung eingebaut.
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Pepples
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#2

05.02.2008, 13:41

Schreib einfach einen normalen Schriftsatz mit dem Du die Beiordnung beantragst. Das geht ganz formlos.
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LuzZi
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#3

05.02.2008, 13:44

In der Strafsache

gegen

xy

beantrage ich hiermit meine Beiordnung als Pflichtverteidiger. Um Zustellung eines entsprechenden Beschlusses wird gebeten.

Rechtsanwalt
Mehr ists nicht ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
Lucie
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#4

06.02.2008, 09:03

:zustimm
PROBLEM ist nur ein unschönes Wort für HERAUSFORDERUNG
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Biene
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#5

06.02.2008, 09:13

:dafuer
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skugga
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#6

06.02.2008, 09:36

Zusatz: "Für den Fall der Beiordnung wird das erteilte Wahlmandat niedergelegt."
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butterflybabe
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#7

06.02.2008, 11:23

:zustimm Luzzi und Skugga

Mehr ist nicht nötig. Euer Mdt kann aber auch selbst zu Gericht schreiben, dass er einen Pflichtverteidiger möchte und hierfür RA ... vorschlägt.
RenoNRW
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#8

07.02.2008, 17:45

:dafuer genauso mache ich das auch immer aber das mit dem wahlmandat ist wichtig :)
Tut das, was ich auch tun würde :-)
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Coonie
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#9

25.02.2008, 17:59

Frage: Muss ich irgendwelche Angaben bezüglich der Einküfte des Mandanten machen? Bin mir da nicht so sicher, da ich in PKH und BerH Angelegenheiten wie doof mit den Mandanten die Anträge ausfülle und in einer Stafsache soll das nun so einfach sein?
[align=center]auch wenn dir ein Vogel auf den Kopf schXXX
sei froh, dass Kühe nicht fliegen können
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LuzZi
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#10

25.02.2008, 21:43

Du beantragst nur deine Beiordnung und sagst eben, dass du im Falle der Beiordnung das Wahlmandat niederlegst. Beigeordnet wirst du meist dann, wenn ein Verbrechen zur Last gelegt wird.

PKH brauchst du nicht einreichen. Wenn das Gericht etwas zu den Einkünften des Mandanten haben will, meldet es sich schon.
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