Kanzleihandbuch

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Jennifer
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#1

25.06.2006, 15:32

Hallo zusammen!

Ich habe in einem meiner Fachbücher und in einem anderen Forum, in dem ich aber nicht angemeldet bin, mal etwas über Kanzleihandbücher gelesen, in denen Abläufe und sonstige Wichtige Sachen festgehalten sind.

Ist oder war hier jemand mal in einer Kanzlei, in denen es solche "Handbücher" gibt oder hat jemand selbst schon mal eines erstellt, was er mir vielleicht als "Muster" mailen oder in die Wissensdatenbank stellen kann?
Das würde mich nämlich echt mal interessieren.

Überleg nämlich, ob ich für unsere Neuen auch eines erstellen soll, zusammen mit zwei Kolleginnen von mir...

Bin für jeden Ratschlag dankbar!
evelyn m.
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#2

25.06.2006, 15:51

prinzipiell kann ich mir vorstellen, dass so ein handbuch sinn macht, wenn ihr viele azubienen habt und / oder öfters mal personalwechsel. dann bleibt die "struktur" gleich und die anwälte freuen sich, dass alles bestens läuft.

bei unserer kleineren kanzlei mit maximal einer azubiene alle zwei jahre und stammpersonal, das mindestens seit 10 jahren da ist: da ist das handbuch schon im kopf :wink: . neuerungen gibt es natürlich auch, sobald etwas ansteht, wird das miteinander besprochen :streit (also wie es am besten durchgeführt werden kann bzw. ob es für uns überhaupt sinn macht...).

wenn du so etwas machst, solltest du zu praktisch jedem vorgang in eurer kanzlei ein blatt entwerfen und genau beschreiben, wie die bearbeitung ablaufen soll. zur verdeutlichung kannst du hardcopys einsetzen und besondere stellen darin markieren. tja, und dann das ganze nur noch "sinnvoll" in die richtige reihenfolge bringen und abheften - schon habt ihr euer handbuch!

aber vielleicht bekommst du von ein paar anderen usern vorlagen, dann gehts schneller.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
Chrissy Feldy
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#3

25.06.2006, 19:37

Ein Handbuch in dem Sinne gab es bei uns nicht, aber einen Aktenvermerk, in dem die wichtigsten Dinge erklärt wurden. Den bekamen sowohl Azubis, Angestellte, Refrendare und Anwälte.
L.G. Chrissy
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Jennifer
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#4

25.06.2006, 20:22

Wir haben nicht mal das... ich würde es aber echt sinnvoll finden...

Also, Ratschläge bitte. :) :) Wie gehe ich das am besten an mit dem Handbuch?! :) :)
Andreas

#5

25.06.2006, 21:30

Darüber gibt es umfangreichste Literatur, Skripte, Seminare etc... Stichwort "Qualitätsmanagement in der Anwaltskanzlei" :wink:

Du mußt Ablaufpläne erstellen und was weiß ich nicht alles noch... ganz so einfach ist das nicht :wink:

Ich müßte mal in meine BV-Seminarunterlagen schauen, da war glaube ich so einiges darüber dabei. Das könnte ich dir evtl. zuschicken und du könntest es dir kopieren. Wenn ich mich recht erinnere, waren das auf jeden Fall mal 100 Blatt doppelseitig...
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happykitcat
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#6

25.06.2006, 21:55

Hi,

da wir gerade bei dem Thema sind:

Bei uns findet demnächst eine Zertifizierung nach DIN ISO 9001 statt und dafür benötigt man solch ein Kanzleihandbuch. Das Tolle daran ist, dass ich ein solches jetzt erst einmal erstellen darf.

Das Handbuch dient dazu, dass jede der extren in die Kanzlei einsteigt, gleich weiß, wer für was zuständig ist, wie die gesamten Arbeitsabläufe sind und wo finde ich was.

Liebe Grüße aus Berlin

Katja :katze3
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Annile
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#7

26.06.2006, 06:40

Ich habe mir das als Azubi selbst geschrieben, da ich am Anfang furchtbar vergesslich war.... Ich musste z. B. bestimmte Zeiten einhalten.. um 09:00 auf die Post, um 11:30 Uhr die Post einlegen, um 14:00 Uhr Botengang zu den Gerichten, um 16:00 Uhr die nächste Post einlegen... etc. Des Weiteren hatte ich einen ganzen Ordner voll mit Dingen wie man z. B. einen ZVA-Auftrag macht oder was bei einem Pfüb zu beachten ist... das habe ich mir immer gleich mitgeschrieben, wenn mir etwas erklärt wurde... so war zum Schluss mein Ansprechpartner der Ordner...
Es Annile :hurra
evelyn m.
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#8

26.06.2006, 08:52

ich persönlich halte es bei azubis grundsätzlich für besser, wenn diese sich die abläufe selbst notieren. oft braucht es dann den aufschrieb gar nicht mehr, denn was man mal geschrieben hat, weiss man (zumindest wenn man es dann auch laufend anwenden muss... :wink: ).

es ist für die ausbilder zwar mehr arbeit, das jedes mal aufs neue zu erklären statt ein anweisungsblatt zu kopieren, aber das sollte m.e. schon sein.
Lieben Dank und Grüße an alle
evelyn
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Lena
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#9

26.06.2006, 09:57

Ich find beides gut. Eine gesunde Mischung wär das optimale.

Ich bin damals hier in der Kanzlei ins kalte Wasser geschmissen worden. Keiner war da der mir was erklären konnte. Wenn ich dann mal vom Ablauf was falsch gemacht hatte, hab ich hinterher nur mitgekriegt... ups, normal läuft das hier anders. Das war schon doof und ich wäre für so ein Handbuch o.ä. dankbar gewesen!

Dann hat man immer mal ne Richtlinie wie was gehandhabt werden soll!

Für Azubis find ichs auch besser, wenn sie sich das selbst notieren und vielleicht hinterher die Anweisungsblätter hinzubekommen. Bei unserer jetzigen Azubine haben wir z.B. das Problem, dass sie einen zwar oft richtig versteht, sich das aber falsch aufschreibt und wenn das gleiche nach nem halben Jahr nochmal zu machen ist, es dann falsch macht... Deshalb lass ich mir die Zettel von ihr immer nochmal zeigen und wir berichtigen die gemeinsan...

Falls aber mal jemand Muster für so ein "Handbuch" hat wär ich natürlich auch immer dankbar für jede Anregung!
Liebe Grüße
Lena

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wifey
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#10

26.06.2006, 12:29

Andreas hat geschrieben:Darüber gibt es umfangreichste Literatur, Skripte, Seminare etc... Stichwort "Qualitätsmanagement in der Anwaltskanzlei" :wink:

Du mußt Ablaufpläne erstellen und was weiß ich nicht alles noch... ganz so einfach ist das nicht :wink:

Ich müßte mal in meine BV-Seminarunterlagen schauen, da war glaube ich so einiges darüber dabei. Das könnte ich dir evtl. zuschicken und du könntest es dir kopieren. Wenn ich mich recht erinnere, waren das auf jeden Fall mal 100 Blatt doppelseitig...
Hey, das könnte ich hier auch gut gebrauchen - darf ich mir das dann auch mal kopieren ?!? :blumen
Viele Grüße

ich
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