Notfristzeugnis bei Rechtsbeschwerde möglich?

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Gast

#1

22.06.2006, 17:33

Hallo zusammen,

Wir hatten vor knapp einem Monat einen Beschluss vom OLG bekommen, in der die Berufung zurückgewiesen wurde. Beklagte hat Kosten zu tragen (wir waren Kläger).

M.E. hat nun die Beklagtenseite einen Monat nach § 574 ZPO Zeit, Rechtsbeschwerde dagegen einzulegen. Lieg ich richtig?

Wenn ja, können wir dann nach Ablauf dieses Monats bei dem Rechtsbeschwerdegericht (wäre dann ja BGH) ein Notfristzeugnis anfordern? Wenn ja, müssen das nicht beim BGH zugelassene Anwälte machen?

Sorry, soviel Fragen auf einmal - find aber nix im ZPO-Kommentar. :cry:
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