Arbeitsvertrag; wie meinen die das?

In dieses Forum gehören alle Themen, die keinem anderem Forum zugeordnet werden können.
Hexi

#1

23.01.2008, 19:45

Hallo,

ich habe wahrscheinlich bald eine neue Kanzlei. Heute habe ich meinen Arbeitsvertrag zugeschickt bekommen. Und da ist ein Punkt, den ich nicht verstehe oder nicht glaube, dass die das wirklich so haben wollen. Da steht:

6. Im Falle der Erkrankung ist die AN verpflichtet, diese unverzüglich mitzuteilen und bis zum Ablauf des 3. Tages durch ein ärztliches Attest nachzuweisen. Die AN entbindet den Arzt von seiner ärztlichen Schweigepflicht, soweit es zur Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit notwendig ist.

Die AN tritt ihre Schadensersatzansprüche gegen Dritte in der Höhe an den AG ab, in der dieser verpflichtet ist, der AN im Krankheitsfall Gehaltsfortzahlung zu leisten.


Ich habe damit kein gutes Gefühl. Aber ich brauche den Job? Wie versteht ihr das? Das geht die doch nichts an, wenn ich schwer krank werde, oder?

Und wie muss man einen Aufhebungsvertrag sehen? Ich habe davon schon so oft gehört, aber nur negatives. Wißt ihr dazu näheres, wie man damit umgeht? Danke für eure Hilfe im voraus.
Benutzeravatar
schneewittchen1984
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1533
Registriert: 01.06.2007, 13:08
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: im schönen Badnerland

#2

23.01.2008, 19:49

wow, das klingt nach einem knebelvertrag. da wär mir auch nicht wohl dabei, den einfach zu unterschreiben...
Bild
Benutzeravatar
Bino
Foreno-Inventar
Beiträge: 2205
Registriert: 06.08.2007, 22:20
Beruf: ReNo, Bürovorsteherin
Software: RA-Micro

#3

23.01.2008, 19:50

Da wäre ich über die Schweigepflichtsentbindungserklärung aber auch stutzig geworden. Das würde ich nich machen.
Erzähle es mir - und ich werde es vergessen;
zeige es mir - und ich werde mich erinnern;
lass es mich tun - und ich werde es behalten.
(Konfuzius)

Bild hallo hallo halloooooo Bild
Benutzeravatar
Sunny
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1184
Registriert: 29.05.2006, 10:35

#4

23.01.2008, 19:50

Naja, ganz ehrlich, so schlimm find ich diese Klauseln jetzt nicht. Die mit den Schadenersatzansprüchen hab ich auch bei mir drin.

Okay die Schweigepflichtsentbindung ist etwas ungewöhnlich. :roll:

Was den Aufhebungsvertrag betrifft, das hab ich auch schon hinter mir. Hab mit meinem Ex-Chef einen gemacht. Einen Aufhebungsvertrag würde ich nur machen, wenn du schon was anderes in Aussicht hast, ansonsten wirst du vom Arbeitsamt gesperrt. Das ist aber das einzige negative, was mir dazu einfällt.
Was möchtest du denn da genau noch wissen?
Zuletzt geändert von Sunny am 23.01.2008, 19:58, insgesamt 1-mal geändert.
[img]http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a037.gif[/img]
Benutzeravatar
GabiP.
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 24.07.2006, 16:20
Wohnort: Fürth

#5

23.01.2008, 19:54

Also ich sehe das so, dass die eventuell schon mal mit ner Kollegin und deren "Krankheiten" reingefallen sind und sich jetzt einfach absichern wollen - man muss ja nicht immer gleich das schlechteste annehmen.

Der gelbe Zettel am 3. Tag ist ja gesetzlich i. O. Das mit der Entbindung von der Schweigepflicht kann man so oder so sehen. Ich persönlich hab kein Problem damit, wenn mein AG weiß, warum ich krank bin bzw. was ich habe. Ich hab teilweise sogar schon die Kopie der Meldung an die Krankenkasse mitgeschickt, weil ich von heute auf morgen ohne Vorwarnung krank wurde und mir das so wahrscheinlich wirklich keiner geglaubt hätte.

Das mit der Abtretung ist m. E. nur für den Fall eines Wegeunfalles oder so berechtigt. Also wenn Du z. B. bei einem Unfall gegen den Unfallgegner Schadenersatz wegen Arbeitsausfall geltend machst, erhalten die AG das Dir gezahlte Arbeitentgelt damit wieder. Wobei ich nicht weiß, wieso die das so reinschreiben, weil sie ja rechtlich eh die Möglichkeiten der Geltendmachung gegen den Dirtten direkt haben.

Ich würde mal ganz höflich und vorsichtig nachfragen. Weshalb sind wir denn "vom Fach", wenn wir jeden Vertrag blind unterschreiben? Wenn ich was nicht versteh darf ich das glaub ich schon.

Mit Aufhebungsverträgen etwas aufpassen, damit Du nicht in eine Arbeitsamtsperre hineinläufst, vor allem wenn Du vor der eigentlcihen Kündigungsfrist und eventuell noch gegen eine Abfindung gehst. Wenn Du mehr wissen willst, teile doch mal genaueres mit.
_steffi_

#6

23.01.2008, 19:54

Na aber heftig.

Satz 1 steht bei mir auch drin.
Satz 2 würde ich sagen, soll den AG berechtigen, wenn du krank ist bei dem Hausarzt oder welchem Arzt immer, anzuklingeln und nachzufragen, ob deine Erkrankung wirklich so schlimm ist, dass du zu Hause bleiben musst.
Ich würde sagen, das darf der nicht.
Den Vertrag würd ich mal von einem Anwalt prüfen lassen. Kennst du keinen der das machen könnte? Ich könnte dir anbieten, morgen mal meine Chefin zu fragen, ob das geht.

Den letzten Satz versteht ich zwar auch nicht ganz, ich denke aber dass es darum geht, das Krankengeld wieder von der Krankenkasse zu bekommen. Du musst ja eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen, es wird dann - das macht bei uns der Steuerberater, deswegen weis ich das nicht genau - mit der Krankenkasse deine Lohnfortzahlung abgerechnet. Wir bekommen dann immer was wieder. Aber wie das funktioniert weiß ich nicht.

LG
Steffi
nightguest
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 27
Registriert: 16.01.2008, 10:31
Beruf: Rechtsfachwirtin
Software: Advoware
Wohnort: Osnabrück

#7

23.01.2008, 19:56

Hm, dass liest sich ja wirklich ein wenig merkwürdig... Evtl. solltest Du da nochmal kurze Rückfrage halten, was die genau meinen.
Aber ganz ehrlich: Die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht würde ich nicht so ohne weiteres geben, bzw. dann meinem Arzt gegenüber immer deutlich zum Ausdruck bringen, was genau der Deinem zukünftigen AG mitteilen darf und was nicht.
Und das mit den Schadensersatzsansprüchen dreht sich wahrscheinlich um solche Sachen wie Verdienstausfall, wenn Du z. B. einen Verkehrsunfall hast. Aber das würde ich auf jeden Fall nochmal nachfragen.

Tja, das mit dem Aufhebungsvertrag ist so eine Sache, normalerweise ist so ein Vertrag immer ein Hinweis darauf, dass in dem Arbeitsverhältnis etwas ganz und gar nicht gestimmt hat, auch da wäre ich sehr vorsichtig. Ist eigentlich wirklich nur empfehlenswert, wenn Du bereits einen neuen Arbeitsplatz hast und Du quasi von heute auf morgen bei Deinem alten AG weg willst.

Hoffe, dass hilft Dir ein wenig weiter.
Benutzeravatar
GabiP.
Forenfachkraft
Beiträge: 144
Registriert: 24.07.2006, 16:20
Wohnort: Fürth

#8

23.01.2008, 19:57

_steffi_ hat geschrieben:Na aber heftig.

Satz 2 würde ich sagen, soll den AG berechtigen, wenn du krank ist bei dem Hausarzt oder welchem Arzt immer, anzuklingeln und nachzufragen, ob deine Erkrankung wirklich so schlimm ist, dass du zu Hause bleiben musst.
Ich würde sagen, das darf der nicht.
LG
Steffi
Ich würde sagen, darf er bei berechtigten Zweifeln schon. Er kann Dich ja auch auf Verlangen zum Vertrauensarzt schicken, wenn er immer wieder Krankmeldungen erhält und dies nicht glaubt. Und wie oben schon gesagt, was soll ich dagegen haben dass er weiß was ich hab wenn ich ernsthaft krank bin?
_steffi_

#9

23.01.2008, 20:00

@GabiP.
Bei berechtigten Zweifeln. Hier wird ja schon bei der Einstellung davon ausgegangen, dass du zum Spaß krank machst.

Der Hausarzt ist nicht berechtigt, dem Arbeitgeber Auskunft über deine Krankheit zu geben. Der AG kann dich erst nach 4 Wochen durchgehend krank, wegen der selben Krankheit zum Vertrauensarzt schicken.
Hexi

#10

23.01.2008, 20:01

@steffi: mit dem Vertrag prüfen, das ist echt lieb von dir, wenn deine Chefin mal so macht, klasse

Also wegen Aufhebungsvertrag, ich erzähl mal, ich habe gekündigt, und mein Chef bestand auf Aufhebungsvertrag, und dann habe ich gesagt, nein, unterschreib ich nicht. Am nächsten Tag kam er nochmal damit, und ich sagte nochmals nein. Meine Ex-Kollegin hatte mich gewarnt, unterschreibe niemals Aufhebungsvertrag, aber mehr wußte ich nicht.
Antworten