Dringend Arbeitsrechtsexperten gesucht...

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samara
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#1

11.01.2008, 14:45

Hi! Es geht um ein arbeitsgerichtliches Verfahren. Die Güteverhandlung ist gescheitert. Das Gericht hat dann durch einen Beschluss entsprechende Fristen gesetzt - für die Beklagte (Klageerwiderung) und für uns (wie sind Kläger) für die Stellungnahme dazu. Dann bat Beklagte um Fristverlängegrung. Das Gericht hat durch Beschluss entschieden - um 1 Woche wird verlängert und es sollte uns unmittelbar zugestellt werden - letzte Frist war 21.12.2007!!!! Wir haben bis heute nichts!!! Der KAmmertermin wurde auf 01.02.2008 anberaumt, unsere Frist wird am 21.01.2008 ablaufen. Dass wir eien Fristverlängerung beantragen müssen ist klar. Nur - wir müssen jetzt auch zwingend die Aufhebung des KAmmertermins beantragen. Da die GEgenseite für die Prozessverzögerung verantwortlich ist, möchten wir irgendwie reagieren - was kann man hier machen??? Bin für jede Anregung sehr dankbar!
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Klopfer
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#2

11.01.2008, 15:02

Grundfrage erst einmal: Hast Du beim Gericht mal nachgefragt, ob dort irgendetwas eingegangen ist? (würde mich nicht wundern, wenn dort was eingegangen ist aber aus zeitlichen Gründen wegen Feiertag etc. es noch nicht bei Euch ist)

Ich würde erst einmal beim Gericht nachfragen bzw. anrufen und nachfragen und dann mir den Kopf zerbrechen was wie wo machbar.

Theoretisch kann es ja am 21. Dezember eingangen sein. Der 22. war ein Samstag; der nächste Geschäftsbetrieb erst am 27. Dezember...dann noch den Zeitraum 30.12 bis Di. 01.01. bei raus dann sind wir schon bei Mittwoch den 02. Jan...also würde mich nicht wundern...
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Curry
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#3

11.01.2008, 15:07

Ja, aber so wie ich es verstanden habe, sollte das Schreiben von der Gegenseite direkt an sie gesandt werden, damit eine fristgerechte Stellungnahme noch erfolgen kann.

Ich würde hier dem Gericht mitteilen, dass das Schreiben nicht eingegangen ist und dass um Fristverlängerung gebeten wird. Das Gericht wird den Kammertermin dann sicherlich von selbst verlegen, evtl. nochmal drauf hinweisen.
Curry

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#4

11.01.2008, 15:08

Ja so hab ich des auch verstanden. Würde es genauso machen wie du Curry!
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samara
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#5

11.01.2008, 15:20

Würdet ihr irgendwelche Maßnahmen beantragen wie Ordnungsgeld oder so? Dies ist dorch eindeutig eine Prozessverzögerung.
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Klopfer
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#6

11.01.2008, 15:41

ich würde erst einmal nachfragen ob was eingegangen ist beim Gericht oder wenn es direkt an Euch sollte würde ich es dem Gericht mitteilen, dass nichts eingegangen ist...
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