BfA ab 01.10. "Deutsche Rentenversicherung Bund"

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Johannsen
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#1

02.09.2005, 13:12

Ab 1.10.2005 wird die BfA unter den Namen “Deutsche Rentenversicherung Bund" fortgeführt (Art. 82 § 1 des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung RVOrgG). Mit dieser Änderung ist aber keine Änderung der Anschrift verbunden.
Andreas

#2

02.09.2005, 14:39

Danke für die Info, Johannsen - gleich mal weitergeben hier :D
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#3

05.09.2005, 11:10

:thx für die Mitteilung, Johannsen.

Ich hatte zwar schon sowas irgendwo vernommen, wusste aber nicht genau ab wann. :D
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Andreas

#4

08.12.2005, 11:53

Ich habe jetzt folgendes festgestellt :

Die sogenannte Organisationsreform führt bei Pfändungen in der Praxis zu erheblicher Verwirrung und Rechtsunsicherheit.

Alleine der neu geschaffene Name "Deutsche Rentenversicherung Bund" kann für uns ReNo-Angestellte sehr unklar sein.

Was zu großer Unsicherheit - zumindest bei mir - geführt hat, ist, daß überall dargestellt wird, die Rentenversicherung aller Versicherten werde nun "unter einem Dach" geführt. So wird es auch auf dem Internetauftritt der Deutschen Rentenversicherung Bund dargestellt.

www.drv-bund.de

Wie ich nun nach längerem Einlesen ins Thema herausgefunden habe, ist es aber nicht so, wie man annehmen könnte, nämlich daß die neu geschaffene "Deutsche Rentenversicherung Bund" nun für alle Versicherten zuständig ist und lediglich noch Regionalbüros unterhält.

Die Art und Weise, wie diese sogenannte Reform in der Öffentlichkeit dargestellt wird, bedarf deshalb m. E. dringend einer Richtigstellung.

Nach wie vor ist es nämlich so, daß die ehemalige BfA wie auch die ehemaligen Landesversicherungsanstalten eigenständige Versicherungsträger sind. In Zukunft wird es zudem wohl so aussehen, daß die Zuständigkeit der Versicherung noch zusätzlich nach einem recht komplexen Verteilungsschlüssel auf diverse neu gegründete Anstalten verteilt wird, sodaß wir dann völlig unsicher sein können, wo eine Rentenpfändung auszubringen ist, sofern kein Vermögensverzeichnis mit richtigen Angaben vorliegt.

Man konnte ja bislang, wenn man wußte, wo der Schulder wohnt, schon eine Verdachtspfändung an die entsprechende LVA ausbringen; das wird wohl in Zukunft problematisch werden, vgl. folgenden Link :

http://www.janvonbroeckel.de/soziales/o ... rmgrv.html
Personen, die neu in das System der gesetzlichen Rentenversicherung eintreten, werden nach der zentralen Vergabe einer Versicherungsnummer zwischen den Regionalträgern (das sind die Landesversicherungsanstalten, LVA), der Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und der Bundesknappschaft, der Bahnversicherungsanstalt und der Seekasse verteilt, und zwar zu 55 % auf die Regionalträger, zu 40 % auf die BfA und der Rest von 5 % auf die übrigen Träger.
Bei mir hatte sich nun folgender Fall ergeben:

Wir betreiben die Zwangsvollstreckung wegen Honorarforderung gegen den vormaligen Mandanten aus erwirktem Vollstreckungsbescheid. Im Vermögensverzeichnis vom 25.07.2005 gibt der Schuldner (damals richtigerweise) Rentenanwartschaften bei der LVA Rheinland-Pfalz in Speyer an.

Aufgrund der Außendarstellung dieser Organisationsreform (die ja aber tatsächlich gar keine ist, weil sich ja bislang an den Zuständigkeiten und Rentenversicherungsträgern faktisch nichts geändert hat, weil es ja die Einzelanstalten in den Bundesländern noch gibt !) ging ich davon aus, daß sich da mal jemand ausnahmsweise etwas Gutes hat einfallen lassen, nämlich daß man jetzt zentral bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin pfänden könne und von dort würde dann die Sache der entsprechenden Regionalstelle zugeordnet.

Deshalb hatte ich dann bei der Deutschen Rentenversicherung Bund in Berlin gepfändet.

Aber weit gefehlt... :roll:

Ich erhielt das schon altbekannte Formschreiben aus LVA-/BfA-Zeiten, wir sind nicht zuständig, keine Ansprüche gegen uns, blablabla :roll: :roll: :evil:

Deshalb konnte ich es mir nicht nehmen lassen, mal eine anständige Antwort an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin zu formulieren und sie auf diesen Mißstand hinzuweisen.

Ich habe folgendes geschrieben :
Andreas hat geschrieben:Pfändungs- und Überweisungsbeschluss des AG Trier, 23 M 2687/05, vom 10.11.05
Zwangsvollstreckungssache gegen XXX XXX, geb. XXXXX
VS-Nr.: 12 123456 XXXX



Sehr geehrte Damen und Herren,

in der Anlage erhalten Sie eine Fotokopie Ihres Schreiben vom 29.11.2005 nebst der Ihnen zugestellten und uns überlassenen beglaubigten Abschrift des im Betreff genannten Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses, letztere im Original.

Mit dem Inhalt Ihres Schreibens können wir nicht einhergehen. Nach dem Text der Startseite Ihres Internetauftrittes www.drv-bund.de, Text der Startseite, Stand heute, 08.12.2005, treten die Landesversicherungsanstalten wie auch die BfA nunmehr „unter dem Namen Deutsche Rentenversicherung“ auf. Jeder Rentenversicherungsträger könne sich nunmehr um die Anliegen jedes Kunden, unabhängig von Wohnort oder vormaliger Zuständigkeit eines bestimmten Rentenversicherungträgers, kümmern. Damit wird nach außen hin eine generelle Zuständigkeit jeder Niederlassung der „Deutschen Rentenversicherung Bund“ vorgegeben.

Nur aufgrund dieses Anscheins, der im Ergebnis wohl doch nicht zutrifft, allerdings aufgrund der Unklarheiten schaffenden Angaben Ihres Internetauftritts erweckt wird, wurde diesseits eine Pfändung an die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin ausgebracht.

Dass die nach außen hin suggerierte Zusammenfassung der einzelnen Versicherungsgesellschaften zur „Deutschen Rentenversicherung Bund“ als Träger der deutschen Rentenversicherung tatsächlich nicht gegeben zu sein scheint, erfährt man dann nach intensiver, weiterer Prüfung Ihres Internetauftritts.

Dieser ist im Übrigen in sich widersprüchlich und führt zu weiteren Missverständnissen. Auf der Internetseite :

http://organisationsreform.deutsche-ren ... reform.htm

wird ausgeführt, dass „alle Rentenversicherungsträger seit dem 1. Oktober 2005 gemeinsam unter dem Dach "Deutsche Rentenversicherung"“ auftreten, „aber als eigenständige Träger weiterhin erkennbar“ blieben.

Dies ist tatsächlich nicht der Fall, vielmehr scheint sich außer der Tatsache, dass nun jeder eigenständige Rentenversicherungsträger Zugriff auf die Daten sämtlicher Rentenversicherungsträger hat, da ja jedem Bundesbürger aus einem beliebigen Bundesland in sämtlichen Bundesländern Auskunft zu seinem Rentenversicherungskonto erteilt werden kann, nichts geändert zu haben.

Aufgrund der bei näherer Betrachtung durch die „Organisationsreform“ geschaffene Unsicherheit, die sich insbesondere auf Pfändungsmaßnahmen auswirken dürfte, und die fehlerhafte Informationspolitik der Deutschen Rentenversicherung Bund nach außen hin regen wir an, der Deutschen Rentenversicherung Bund mit Sitz in Berlin zugestellte Pfändungen dem jeweils tatsächlich zuständigen Rentenversicherungsträger rechtsverbindlich weiterzugeben.

Die Ermittlung des zuständigen Rentenversicherungsträgers sollte wohl auch ohne weiteres möglich sein, vgl. hierzu Ihre Ausführungen hinsichtlich der neu geschaffenen deutschlandweiten Auskunftsmöglichkeit. Weiterhin haben Sie bereits die Rentenversicherungsnummer des Schuldners ermittelt, siehe Betreff Ihres wie auch unseres vorliegenden Schreibens.

Wir bitten daher um Ihre Stellungnahme und Weitergabe des anliegenden Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses an den tatsächlichen Rentenversicherungsträger.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt
Auf die Antwort bin ich mal wirklich gespannt - obwohl ich glaube, man wird es abbügeln...

Mein Fazit:

Der praktische Nutzen, den man sich erhoffen durfte, nämlich eine echte Organisationsverbesserung, ist ausgeblieben und wird durch die prozentuale Verteilung sogar ins Gegenteil umgekehrt.

Dieser vermeintlich große Coup, mit dem also 350 Mio. Euro jährlich eingespart werden sollen, ist also wohl nichts weiter als heiße Luft; die die Neugründung weiterer Versicherungsträger führt zu mehr Unklarheiten und falschen Pfändungen.

Über die neu entstandenen, gut dotierten Posten in den neu gegründeten Anstalten will ich überhaupt nicht nachdenken...
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wifey
...ist hier unabkömmlich !
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Registriert: 24.08.2005, 20:35

#5

08.12.2005, 12:19

Ich sach dazu nur:

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Viele Grüße

ich
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