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Verfasst: 15.01.2008, 11:02
von mini-me
Also als ReNo bekommst Du keine Inkassoerlaubnis. Ich habe selbst das ganze Verfahren nun durch, natürlich wurde sie nicht erteilt. Es gibt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, auf welches sich die Präsidenten beziehen und das sagt ganz klar aus, das Renos, Bürovorsteher oder Rechtsfachwirte die Voraussetzungen nicht erfüllen. Drum versuch ich es ja jetzt über eine GbR mit meinem Chef.

Ich habe aber auch seit Dezember letzten Jahres einen Gewerbeschein für Reno-Tätigkeiten, auch nebenberuflich. Mal sehen, wie es sich entwickelt. Allerdings muss ich viel in Werbung investieren.

m-m

Verfasst: 15.01.2008, 11:24
von HIMI
als ReNo "an-und-für-sich" bekommst Du als Nicht-Volljurist keine Inkassoerlaubnis, das ist klar und hätte ich Dir auch so prophezeit. Wie jeder andere Hinz + Kunz auch muß man seine Prüfung für die Zuslassung machen.

Dennoch solltest Du darüber nachdenken

Verfasst: 15.01.2008, 11:32
von shila1978
:abdreh

Verfasst: 15.01.2008, 11:34
von shila1978
Soviel Ärger und Zeit für nichts mini-me

Verfasst: 15.01.2008, 11:40
von mini-me
Jepp, und das gleiche jetzt nochmal für die GbR.

Aber das sollte schon klappen, einem zugelassenem Anwalt kann man die Erlaubnis wohl eher nicht verwehren.

Aber bei den Antworten unseres ehrwürdigen Präsidenten würde mich auch das nicht wundern.

m-m

Verfasst: 15.01.2008, 11:52
von Andreas
mini-me, der ganze Berufsstand der Anwälte könnte ja schließlich ins Wanken geraten, wenn *du* lumpiger Bürovorsteher (pardon, bin ja das gleiche :wink: Gehilfe + geprüfter BV :wink:) ne Inkassoerlaubnis bekämst :mrgreen: das kann man nicht zulassen !

Hast du das Dokument schon gesehen :

http://www.foreno.de/viewtopic.php?p=221881#221881

:?:

Verfasst: 15.01.2008, 12:06
von mini-me
Da hast Du ja genau den gleichen Eindruck wie ich von der ganzen Sache.

Nur gut, dass mein Chef von dieser Idee begeistert ist und ich dann halt über Umwege zum Ziel gelange.

m-m

Verfasst: 18.04.2009, 09:59
von rosemoon
mini-me hat geschrieben:Also als ReNo bekommst Du keine Inkassoerlaubnis. Ich habe selbst das ganze Verfahren nun durch, natürlich wurde sie nicht erteilt. Es gibt eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf, auf welches sich die Präsidenten beziehen und das sagt ganz klar aus, das Renos, Bürovorsteher oder Rechtsfachwirte die Voraussetzungen nicht erfüllen. Drum versuch ich es ja jetzt über eine GbR mit meinem Chef.

Ich habe aber auch seit Dezember letzten Jahres einen Gewerbeschein für Reno-Tätigkeiten, auch nebenberuflich. Mal sehen, wie es sich entwickelt. Allerdings muss ich viel in Werbung investieren.

m-m
Hallo,

ich tendiere gerade in die gleiche Richtung, weil voraussichtlich Ende des Jahres unsere Kanzlei schließt.
Ich bin Rechtsfachwirtin und versuche daher auch nun - aufgrund meines Alters - noch was hinzubekommen und auf eigenen Füßen zu stehen, startend erst einmal nebenberuflich und schauen wie es sich entwickelt.
Warum genau wurde dir denn die Zulassung verweigert?
Das würde mich mal interessieren. Hast du vielleicht auch ein Az. des Urteils des VG Düsseldorf bzw. weiß jemand was da genau drinne steht?
Für Infos und Hilfe wäre ich wirklich dankbar.
Allerdings hab ich auch eine I-Net Seite gefunden von jemandem in Düsseldorf, der die Zulassung wohl bekommen hat und seit 2007 als ReFaWi selbständig Inkasso betreibt in Combi mit Büroservice.

Verfasst: 18.04.2009, 11:06
von mini-me
Dir wird also ReNo die fachliche Eignung abgesprochen, da machen die es sich ziemlich leicht.

Eine Möglichkeit wäre vielleicht die Eignungsprüfung vom BDIU, aber da würde ich vorher klären, ob das wirklich hilft, ist nämlich ziemlich teuer.

Ich kann Dir nur raten, such Dir jemanden, der die Eignung hat (RA), mach eine GbR und los kann es gehen.

So habe ich das dann auch gemacht.

m-m

Verfasst: 18.04.2009, 13:14
von rosemoon
Ja das beim BDIU hab ich schon gesehen.

Aber meine Güte, wer hat denn mal eben knapp 5000 Eur so in der Ecke liegen? Die haben doch nen Knall!!

Und wenn man das, was man sowieso schon den ganzen Tag macht, nämlich die komplette ZV ohne Anweisung vom RA, dann noch nicht mal auf Basis einer Selbständigkeit machen darf, dann frage ich mich allen Ernstes, wozu man 3 Jahre gelernt und sich dann nochmal 2 Jahre auf den Ar.... gesetzt hat und vertieftes Wissen für die ReFaWi-Prüfung in seinen Schädel gekloppt hat.

Ich würde ja sowieso mit einem RA zusammen arbeiten, denn sobald den MB's widersprochen wird, kommt man da eh net drum herum.
Dann werde ich nochmal mit meinem Ex-Chef reden, bei und für ihn könnte ich nämlich evtl. arbeiten, wenn an meinem jetzigen Arbeitsplatz die Türen schließen.

Danke auf jeden Fall für deine Info