Wir sind Treuhänder in einem Verbraucher-Inso.
Habe jetzt folgendes Problem.
Einer der Gläubiger erhält für die 24 Monate die vollen pfändbaren Bezüge des Schuldners, da eine Lohn- und Gehaltsabtretung vorliegt.
Ich muss jetzt die Tabelle erstellen und habe keine Ahnung was ich in der Spalte
Vom Treuhänder anerkannt in Höhe des Ausfalls von ??????? €.
Muss ich dort die Höhe der Forderung nach den 24 Monaten eintragen?
Danke schon im Voraus.
Hilfe Tabelle im Insoverfahren
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- Daueraktenbearbeiter(in)
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- Registriert: 21.05.2007, 20:55
- Wohnort: Hamburg
Die Forderung wird (wenn sie denn der Höhe nach stimmt) in voller Höhe für den Ausfall anerkannt. Kurz vor Beendigung des Verfahrens wird der Gl. angeschrieben, damit er seinen Ausfall mitteilt bzw. abrechnet.
Liebe Grüße
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
Autotextkönigin - Wer den gleichen Text zweimal schreibt kennt die F3-Taste noch nicht
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- Forenfachkraft
- Beiträge: 163
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- Beruf: Schulungsreferentin
- Wohnort: Freiburg
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Verstehe ich das richtig, ich muss die volle angemeldete Forderung als Ausfall eintragen und kurz vor Abschluss des Verfahrens muss der Ausfall des Gläubigers bekannt gegeben werden.
Bei uns hat der Gläubiger nämlich jetzt schon die Höhe des Ausfalls mitgeteilt.
Ich bin verwirrt.
Gruß Heidi
Bei uns hat der Gläubiger nämlich jetzt schon die Höhe des Ausfalls mitgeteilt.
Ich bin verwirrt.
Gruß Heidi
Moin Heidi,
die Forderung wird ganz normal aufgenommen wie angemeldet wurde, dann eben "für den Ausfall festgestellt" und vor Abschluss des Verfahrens den GL anschreiben wegen Bezifferung Ausfall, manchmal beziffert der GL auch schon von selbst, guck Dir mal den § 190 Abs. 1 InsO an.
Gruß
die Forderung wird ganz normal aufgenommen wie angemeldet wurde, dann eben "für den Ausfall festgestellt" und vor Abschluss des Verfahrens den GL anschreiben wegen Bezifferung Ausfall, manchmal beziffert der GL auch schon von selbst, guck Dir mal den § 190 Abs. 1 InsO an.
Gruß
:blumen