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Weihnachtsgeld versteuern?

Verfasst: 17.12.2007, 13:02
von Gast
Ich erhalte dieses Jahr von der Kanzlei ein zusätzliches Weihnachtsgeld. Leider wird diese Summe auf mein normales Gehalt aufgeschlagen und versteuert, so dass am Ende netto nicht mehr viel von dieser Sonderzuwendung übrig bleibt.

Ist das korrekt?

Verfasst: 17.12.2007, 13:06
von butterflybabe
Korekt ist, dass das Weihnachtsgeld getrennt zum Gehalt aufgeführt werden muss, da hierfür andere Sozialversicherungsbeiträge gelten.

Es gibt aber oft den Fall, dass man nicht viel mehr bekommt.

Verfasst: 17.12.2007, 13:07
von Glüxkind
Ja, so ist das leider. Der Staat nimmt sich von den Sonderzahlungen noch mehr als vom normalen Bruttogehalt und wir kriegen nur noch den Rest. :cry:

Verfasst: 17.12.2007, 13:09
von Curry
Ja, das stimmt leider so.

Verfasst: 17.12.2007, 13:12
von blackcat
:zustimm

Verfasst: 17.12.2007, 13:19
von Notargehilfe
Der Staat nimmt sich von den Sonderzahlungen noch mehr als vom normalen Bruttogehalt und wir kriegen nur noch den Rest
Falsch.

Durch das Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahres-Brutto und damit rutscht man in der Progression nach oben (d.h. man zahlt einen höheren Steuersatz). Der höhere Steuersatz wird dann für das ganze Jahreseinkommen errechnet und sofort beim Weihnachtsgeld einbehalten. Dadurch kommt es zu den hohen Abzügen.

Verfasst: 17.12.2007, 13:27
von Glüxkind
Notargehilfe hat geschrieben: Durch das Weihnachtsgeld erhöht sich das Jahres-Brutto und damit rutscht man in der Progression nach oben (d.h. man zahlt einen höheren Steuersatz). Der höhere Steuersatz wird dann für das ganze Jahreseinkommen errechnet und sofort beim Weihnachtsgeld einbehalten. Dadurch kommt es zu den hohen Abzügen.
Aha, wieder was dazugelernt, danke :). Ich ärgere mich trotzdem immer schwarz, wenn ich sehe, dass ich von meinem Weihnachtsgeld gerade mal die Hälfte kriege :cry: - egal warum.

Verfasst: 17.12.2007, 13:37
von skugga
*kratzt sich am Kopf* Rechnet sich das nicht andersum? Man rutscht durch das Weihnachtsgeld im entsprechenden Monat in der Progression nach oben, daher die hohen Abzüge. Meiner Erinnerung nach kommt dann dafür beim Lohnsteuerjahresausgleich eventuell wieder mehr rum, da das Mehr-Gehalt, verteilt auf die 12 Monate, den einzelnen Monat ja nun nicht unbedingt auf einen höheren Steuersatz hebt.

Verfasst: 17.12.2007, 13:38
von Lena
:zustimm
Ja, das denke ich auch - man darf halt nicht nur jeden einzelnen Monat für sich betrachten...

Verfasst: 17.12.2007, 13:40
von Notargehilfe
Die Lohn-/Einkommensteuer wird immer vom Jahreseinkommen berechnet.

Früher erfolgte keine Hochrechnung auf das gesamte Jahr und das dicke Ende kam dann mit der Steuererklärung.