Seite 2 von 2

Verfasst: 04.12.2007, 21:24
von Sandra S.
Kimmy hat geschrieben:Ich habe aber mal von nem Richter folgendes gehört: Wenn das VU noch nicht geschrieben bzw. verfügt ist, kann keines mehr verfügt werden, wenn der Legitimationsschriftsatz eingeht, auch wenn die Notfrist vorbei ist.
Ich stimme dem zwar nicht zu, aber seitdem ich weiß, wie die Richter das sehen, bin ich meinen VU's richtig hinterher. Lege mir also die Akte auf WV und dränge darauf, das bereits in der Akte beantragte VU zu erlassen.

Edit: nicht das in der Akte beantragte... das in der Klageschrift beantragte VU! :roll:
Leider ist das so. Siehe § 331 Abs. 3 ZPO!
Solange das VU also noch nicht "verfügt" ist, passiert gar nichts, wenn die Verteidigungsanzeige verspätet ist.

Verfasst: 04.12.2007, 21:34
von StineP
Jawohl - richtig.

Deshalb: :zustimm

Verfasst: 05.12.2007, 09:39
von skugga
Ist doch das gleiche Prinzip wie beim Widerspruch gegen den MB - wenn der VB noch nicht erlassen ist.

Verfasst: 05.12.2007, 15:43
von Bino
:zustimm Sandra S.
Wir haben von der Regelung zum Glück auch schon profitieren können, weil angeblich unsere Verteidigungsanzeige nicht angekommen ist, und das, obwohl ich mir den Eingang per Fax habe bestätigen lassen.

Verfasst: 05.12.2007, 15:44
von petramaus
Frag mich grad, warum das ganze dann noch Notfrist heißt, wenn kein VU mehr gemacht wird, wenn zwischenzeitig die Verteidigungsanzeige eingetroffen ist.

Verfasst: 05.12.2007, 15:52
von LuzZi
petramaus hat geschrieben:Frag mich grad, warum das ganze dann noch Notfrist heißt, wenn kein VU mehr gemacht wird, wenn zwischenzeitig die Verteidigungsanzeige eingetroffen ist.
Das frage ich mich allerdings auch gerade :? Was hat denn das noch für einen Sinn und Zweck? Bissl schwachsinnig ist des schon aber ich habe das Gefühl bzw. ich sehe es auch in diversen Fällen, dass Richter mittlerweile sowieso machen was sie wollen. Nicht alle, aber viele.

Verfasst: 05.12.2007, 15:57
von petramaus
Richter - eine Wissenschaft für sich :verdaechtig