Wir haben hier ne Sache, da haben wir Klage eingereicht und Gegenseite hat ja 2 wochen Notfrist Zeit Verteidigungsanzeige anzuzeigen. Klage laut Gericht am 01.11. zugestellt, Verteidigungsanzeige bei Gericht am 20.11 eingegangen - bißel zu spät.
Das Gericht hat darauf gar nicht reagiert. Termin schon anberaumt für 11.12. Was sollen wir jetzt machen, bis zum Termin warten und Verspätung rügen oder gleich Schriftsatz ans Gericht?
Chef meint, es bringt nich viel, wer weiß ob der Richter darauf eingeht. Ich dachte, das wäre eine Notfrist.
Kann mir da jemand helfen oder mich "aufklären"
Danke
Notfrist Verteidigungsanzeige "verpasst"
- butterflybabe
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Ich würde das schon rügen, Verteidigungsanzeige ist eine Notfrist. Hier müsste Versäumnisurteil ergehen.
Aber ich denke, dass dann sowieso die Gegenseite EInspruch eingelegt hätte und ihr - bis auf das ein Titel vorliegt - im selben Verfahrensstand wärt.
Aber ich denke, dass dann sowieso die Gegenseite EInspruch eingelegt hätte und ihr - bis auf das ein Titel vorliegt - im selben Verfahrensstand wärt.
ich würde den Chef zum Gerichtstermin schicken und dort auf jeden Fall die verspätete Verteidigung rügen.
Notfristen sind eben nicht verlängerbar. Mal gucken, was das Gericht macht. Ignorieren kann man das eigentlich nicht
Notfristen sind eben nicht verlängerbar. Mal gucken, was das Gericht macht. Ignorieren kann man das eigentlich nicht
Definitv liegst Du richtig, Notfrist ist Notfrist. Ich habe aber mal von nem Richter folgendes gehört: Wenn das VU noch nicht geschrieben bzw. verfügt ist, kann keines mehr verfügt werden, wenn der Legitimationsschriftsatz eingeht, auch wenn die Notfrist vorbei ist.
Ich stimme dem zwar nicht zu, aber seitdem ich weiß, wie die Richter das sehen, bin ich meinen VU's richtig hinterher. Lege mir also die Akte auf WV und dränge darauf, das bereits in der Akte beantragte VU zu erlassen.
Edit: nicht das in der Akte beantragte... das in der Klageschrift beantragte VU!
Ich stimme dem zwar nicht zu, aber seitdem ich weiß, wie die Richter das sehen, bin ich meinen VU's richtig hinterher. Lege mir also die Akte auf WV und dränge darauf, das bereits in der Akte beantragte VU zu erlassen.
Edit: nicht das in der Akte beantragte... das in der Klageschrift beantragte VU!
- skugga
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Womit sich dann die Frage aufdrängt, ob in der Klageschrift der Erlaß eines VU beantragt wurde...
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.
- skugga
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Dem schließe ich mich vollinhaltlich an; außerdem würde ich ein bißchen rummotzen, warum denn - statt das beantragte VU zu erlassen - ein Termin anberaumt wurde.
Milchreis schmeckt ganz vorzüglich, wenn man ihn kurz vor dem Verzehr durch ein saftiges Steak ersetzt.