REFA auf selbstständiger Basis?

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Andreas

#21

04.12.2007, 10:48

Man kann eine 400 €-Kraft aber nicht mit einer selbständigen vergleichen, die 400 €-Kraft ist ja sozialversichert und Angestellte. Als Selbständige(r) hat man ja ganz andere Kosten.
Tigra
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#22

04.12.2007, 10:58

das sollte ja auch kein vgl. werden, aber evtl. ein anstoß mal bei dem 400 € oder teilzeitjob anzufragen ob mehr geht.
wie gesagt die selbstständige nimmt auch je nach arbeit min. 30,00 €
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stein
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#23

04.12.2007, 18:44

Bedenke doch mal, wenn du eine Firma hast und verlangst 11 € / h, was da bleibt :
Wir reden hier aber doch nicht von "Firma haben" sondern davon, dass jemand ein Kleingewerbe anmelden möchte.
Im übrigen kann man km a´0,30 € absetzen - dass kann eine angestellter ReFa nicht.
Ich kann Papier - Druckerpatronen ect. absetzen.
Einen Computer und einen Drucker hat wohl jeder zuhause.
Also ist dies keine Sonderanschaffung.
OK, Krankenkasse muss man zahlen - aber trotzdem hat man damit mehr als wenn man festangestellt wäre.
Und wenn man mal sieht, was eine Halbtagskraft oder eine Vollzeitkraft über die Jahre an Rente zusammen sammelt, da hat man echt mehr davon, man zahlt jeden Monat 100 € in eine private Rentenversicherung.
Mal ganz davon abgesehen, wo findet man denn heute noch einen vernünftigen Halbtagsjob ?
also unsere 400 € jobberin wollte pro stunde auch 10 € netto und da knappert mein chef schon ganz schön dran. da zahlt er mehr als wenn er nochmal ne vollzeit einstellen würde, insbesondere wie sie regelmäßig überstunden hat.
Ich glaube - mal im Ernst - diese Rechnung soll er mir mal aufzeigen.
Eine 400 € Kraft kostet extra = Knappschaft 140 € macht 580 €.
OK, hin und wieder mal ne Sonderzahlung wg. Überstd. - da ist er aber noch lange nicht bei dem, was eine Vollzeitkraft kostet.
Weil z.B. eine 400 € Kraft kein Geld kostet, wenn sie mal krank ist oder Urlaub hat - oder ?
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schneeflocke
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#24

04.12.2007, 18:54

Wieso kostet eine 400 Euro Kraft kein Geld, wenn sie Urlaub hat oder krank ist.

Unsere 400 Euro Kräfte haben selbstverständlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und auf bezahlten Urlaub.
Auch bekommen sie ihr Geld, wenn ihr Arbeitstag auf einen Feiertag fällt.


Oder habe ich Dich falsch verstanden, liebe Stein.

http://www.bkp-kanzlei.de/html/arbeitsr ... _euro.html

Guck mal hier.
HIMI
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#25

04.12.2007, 18:59

@schneeflocke: 400-Euro-Jobber sind "Geringverdiener" auf Lohnbasis, keine Selbständigen.
ich glaub mich knutscht ein Elch
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schneeflocke
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#26

04.12.2007, 19:02

HIMI hat geschrieben:@schneeflocke: 400-Euro-Jobber sind "Geringverdiener" auf Lohnbasis, keine Selbständigen.
Weiß ich doch...... :wink:

Ich habe es nur so verstanden, dass stein meinte, dass eine 400 Euro Kraft keinen Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall hat oder dann, wenn sie Urlaub hat, deshalb habe ich dergestalt gepostet.

Hab ich jetzt was falsch verstanden? Hmmmm. Ich lese nochmal..... bin ja nicht mehr die Jüngste
HIMI
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#27

04.12.2007, 19:07

von einem omilein zum anderen: Du hast schon recht. Hier geht allgemein das Posting kg Kosten Kanzlei Geringverdiener/Selbständige
ich glaub mich knutscht ein Elch
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schneeflocke
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#28

04.12.2007, 19:11

HIMI hat geschrieben:von einem omilein zum anderen: Du hast schon recht. Hier geht allgemein das Posting kg Kosten Kanzlei Geringverdiener/Selbständige
:omi :lol:

Fast omilein (im März)
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stein
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#29

04.12.2007, 21:08

Unsere 400 Euro Kräfte haben selbstverständlich Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Auch bekommen sie ihr Geld, wenn ihr Arbeitstag auf einen Feiertag fällt.
Ich glaube ich muss mal deinen Link durchlesen.
Ich habe nur dann Geld, wenn ich auch arbeite.
Klar, gehört hier nicht wirklich rein, aber na ich lese mal....
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Sandra S.
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#30

04.12.2007, 21:42

Hallo Steinchen,

da muss ich dir auch mal teilweise widersprechen:

stein hat geschrieben: Im übrigen kann man km a´0,30 € absetzen - dass kann eine angestellter ReFa nicht.
Die Fahrtkosten kannst du auch als Angestellte über die Pendlerpauschale geltend machen (bleibt abzuwarten, ob nun ab dem 1. oder ab dem 21. Kilometer :wink: ).

stein hat geschrieben: Ich kann Papier - Druckerpatronen ect. absetzen.
Einen Computer und einen Drucker hat wohl jeder zuhause.
Ich hab letztes Jahr meinen PC, Drucker und sonstiges Zubehör in meiner Steuererklärung angegeben. Wenn man nachweisen kann, dass diese Dinge "betrieblich genutzt" werden, kann man die auch als Angestellte absetzen. Zumindest in Höhe des Prozentsatzes, der der betrieblichen Nutzung entspricht.
Liebe Grüße
von Sandra
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