Wiedereinsetzung Strafsachen

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Jennifer
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#1

31.05.2006, 19:51

Der Fall ist mir zwar nicht passiert, aber einer Kollegin in einer anderen Kanzlei, die jetzt total aufgeregt ist:

Es wurde eine Berufungsschrift in einer Strafsache diktiert mit der Anweisung, diese an einem bestimmten Tag herauszulassen. Die Akte wurde von ihr aber versehentlich wieder in den Umlauf gegeben und vergessen, eine WV für die Berufungseinlegung einzutragen.

Jetzt war dre Mandant letztens beim Anwalt im Büro und in Folge der Besprechung wurde die abgelaufene Frist entdeckt.

Ein anderer Anwalt hat dann gemeint, in Strafsachen würde anders im Zivilprozess die Wiedereinsetzung auch gewährt werden wenn das büro das Verteidigers die Versäumnis verschuldet hat und nachgewiesen werden kann, dass der Anwalt selbst alles gemacht hat dass die Berufung eingelegt wird... ????

Ist ne ziemlich scheußliche Sache... Ich denk ja, da sind keine Erfolgsaussichten. Wie seht ihr das?
Gast

#2

01.06.2006, 14:30

Hallo Jennifer,

Du meinst sicherlich, dass in Strafsachen anders als im Zivilprozess die Wiedereinsetzung auch gewährt wird, wenn nicht das Büro des Verteidigers die Fristversäumnis verschuldet hat und nachgewiesen werden kann, dass der Anwalt die Frist versäumt hat...

Ich meine auch, dass bei Strafsachen der Mandant sich das Verschulden seines Verteidigers - anders als in Zivilsachen - nicht zurechnen lassen muss...

Also ich sehe da durchaus Erfolgsaussichten...

Wurde der eigentliche Fristablauf den nicht im Kalender notiert?! Oder hat Deine Freundin das auch vergessen?! In der Regel muss der Anwalt das aber immer überprüfen :wink:

Mir ist mal was ähnliches passiert und wir haben die Wiedereinsetzung bekommen - allerdings war es hier mein Verschulden...

LG, Melli
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Jennifer
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#3

01.06.2006, 18:00

Also, das war so:

Nach einem Hauptverhandlungstermin wird der Partei gleich am nächsten Tag ein Terminsbericht geschickt und auf die Frist hingewiesen... die dann eingetragen werden sollte. Sie hat es aber deswegen nicht gemacht, weil sie ja die Akte mit der schon unterschriebenen Berufungsschrift eigentlich bei sich liegenlassen wollte...

Eine Kollegin von mir im Büro fährt immer mit einer vom Gericht , die hat gemeint, der Antrag würde schon durchgehen. Mal sehen ob es das Gericht an dem Ort wo die Berufung hätte eingelegt werden sollen, auch so sieht...

War zwar in dem Moment bestimmt auch ne unangenehme Situation für dich, als es dir auch passiert ist, aber es ist doch "beruhigend" zu wissen, dass so ein Fall öfter mal vorkommt... :wink:

Danke auf jeden Fall für die Antwort! Warst ja bis jetzt die einzige!
Gast

#4

02.06.2006, 13:52

Verdaddelte Fristabläufe sind immer "peinlich". Aber das kann halt mal passieren! Der Wiedereinsetzungsantrag geht bestimmt glatt...

Frei nach dem Motto: Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet macht viele Fehler und wer keine Fehler macht ist ein fauler Hund.

:D

LG, Melli
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Jennifer
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#5

02.06.2006, 13:59

Ja, den Spruch kenn ich auch ! Paßt wieder mal! :D
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wifey
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#6

02.06.2006, 20:52

Wer arbeitet macht Fehler, wer viel arbeitet, macht viele Fehler, wer nichts arbeitet, macht keine Fehler, wer keine Fehler macht .... wird befördert :respekt
Viele Grüße

ich
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Jennifer
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#7

03.06.2006, 20:36

:) :) Das wird immer besser!!! :) :) Ein ernstes Thema wird zu einem lustigen... :)
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Tine
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#8

04.06.2006, 15:22

hi hi hi, den Spruch kenn ich auch. Hat mir mein Papa zu Beginn meiner Ausbildung beigebracht. :lol:

Leider kann ich zum eigentlichen Thema nichts beitragen. Dies ist in meinen Kanzleien, in denen ich bisher beschäftigt war - zum Glück - noch nicht vorgekommen.
LG Tine
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wifey
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#9

05.06.2006, 23:42

und ich :schieb dann mal wieder, und frag mal, ob noch jemand was zu dem Thema sagen kann
Viele Grüße

ich
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Manuela77
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#10

07.06.2006, 09:05

Nagut, um mal wieder zum eigentlichen Thema zurückzukommen: euer RA darf auf GAR KEINEN FALL an der verbaddelten Frist schuld sein. Er muss wirklich alles getan haben, dass die Frist eingehalten wird. Die "ausgebildetete, zuverlässige und stets gewissenhaft arbeitende Angestellte" muss hier herhalten.

Ihr müsst wirklich eine Geschichte draus machen, warum das alles passiert ist. Wirklich penibel eure Vorgehensweise für die Fristenkontrolle aufführen. Und die RA-Angst. wirklich bereuen lassen, dass sie die Frist durch einen ihr "unerklärlichen Grund" doch versäumt hat.

Ich habe mal irgendwo gelesen (muss aber nochmal in Ruhe suchen), dass auch einer gewissenhaften ausgebildeteten RA-Angest. auch Fehler passieren können, sie ist eben keine Maschine und genau das wäre wohl der Wiedereinsetzungsgrund.

Wie gesagt, ich guck mal, wo ich das hab.

PS: Ich spreche hier aus Erfahrung
:oops: :oops: Sind aber damals damit durchgekommen. Achja, habe noch ne eidesstattliche Erklärung schreiben müssen.
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