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Verfasst: 28.05.2006, 20:46
von Pepsi
also ich habe das noch nie erlebt, dass der nicht zurückkommt und wenn kann man sich auch online die Unterschrift angucken, ausdrucken und/oder auch einen Zweitnachweis bestellen.. denn der Empfänger muss ja nicht nur auf dem RÜckschein unterschreiben, eben wahrscheinlich aus Angst des Verlustes..

Verfasst: 28.05.2006, 20:49
von wifey
Jo, die Online-Sache ist schon ne klasse Idee. Dass Rückscheine aber nicht zurückkommen, passiert mir leider immer öfter :-(

Verfasst: 29.05.2006, 10:46
von Gast
Immer per Einschreiben/Rückschein oder durch die Pin-AG

Verfasst: 29.05.2006, 11:13
von Melanie
Pepsi hat geschrieben:also ich habe das noch nie erlebt, dass der nicht zurückkommt und wenn kann man sich auch online die Unterschrift angucken, ausdrucken und/oder auch einen Zweitnachweis bestellen.. denn der Empfänger muss ja nicht nur auf dem RÜckschein unterschreiben, eben wahrscheinlich aus Angst des Verlustes..
Wie kann ich mir denn die Unterschrift online ansehen? Höre heute zum ersten Mal davon. Sorry, arbeite in einem etwas angestaubten Büro.

Verfasst: 29.05.2006, 11:20
von dadiber
Wir verschicken per E + R o d e r einer von uns bringt sie eigenhändig da hin und gbit sie ab bzw. wenn der zu kündigende nicht da ist, schmeißen wir die Kündigung in den Briefkasten.

Das wird dann protokolliert und gilt somit als zugestellt.

Bisher war ich immer der "glückliche" der sie wegbringen durfte.

Verfasst: 29.05.2006, 15:47
von Blnerin
Pepsi hat geschrieben:
"warum soll das wegen der nachweisbarkeit nicht geeignet sein? is doch prima, der Empfänger unterschreibt und damit hat man den Nachweis.. und wenn er das Schreiben nicht annimmt, hat er Pech und die Kündigung ist trotzdem wirksam.. meistens kann man da eh nicht hinfahren, weil es zu weit weg ist."


Mir wurde mal gesagt, dass man mit der Beweiskraft des Einschreibens/Rückschein seine Probleme bekommen kann. Du kannst mit dem Rückschein zwar nachweisen, dass er den Brief erhalten hat, aber du kannst nicht nachweisen, was in dem Umschlag drin war. Der Gegner könnte ja behaupten, dass da gar keine Kündigung drin gewesen wäre. Naja, ist mir persönlich noch nie passiert, wir verschicken auch immer mit Einschreiben/Rückschein, aber es hat mir mal eine Bürovorsteherin erzählt.

LG Blnerin

Verfasst: 29.05.2006, 15:53
von Schnecke
Mir wurde mal gesagt, dass man mit der Beweiskraft des Einschreibens/Rückschein seine Probleme bekommen kann. Du kannst mit dem Rückschein zwar nachweisen, dass er den Brief erhalten hat, aber du kannst nicht nachweisen, was in dem Umschlag drin war. Der Gegner könnte ja behaupten, dass da gar keine Kündigung drin gewesen wäre. Naja, ist mir persönlich noch nie passiert, wir verschicken auch immer mit Einschreiben/Rückschein, aber es hat mir mal eine Bürovorsteherin erzählt.
Das habe ich auch schon gehört. Wir versenden trotzdem immer mit Einschreiben/Rückschein!

Verfasst: 29.05.2006, 17:18
von dadiber
Ist auch korrekt. Aber das kann man recht einfach umgehen.

Der Mitarbeiter der die Kündigung einpackt versichert an Eides statt, dass er die Kündigung in den Briefumschlag gepackt hat usw. Ein möglicher Text, den ich in solchen Sachen immer benutze bzw. auch benutze wenn ich wie oben erwähnt die Kündigung selber wegbringe:

Am ??.??.???? um ??:?? Uhr habe ich eine Kündigung, adressiert an.....geschrieben. Nach Unterschrift durch .... habe ich diese eigenhändig in einem Briefumschlag verpackt. Diesen habe ich um ??:?? Uhr der Empfängerin persönlich ausgehändigt/in den Briefkasten geworfen.

Wenn ich ihn direkt ausgehändigt habe, lass ich mir auch noch ne Quittung geben. Sicherer geht es nicht denke ich