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Wie verschickt ihr Kündigungen?

Verfasst: 26.05.2006, 11:21
von Jara
habe mal eine Frage zu dem versenden von Kündigungen:

z. B. Mietvertragskündigungen:

Wie verschickt ihr diese?

Einschreiben-Rückschein oder "eigenhändig"???

Ein Einwurf-Einschreiben genügt doch nicht, oder?

Verfasst: 26.05.2006, 12:23
von Ahurani
Wir verschicken Kündigungen des Mietverhältnisses immer per Einschreiben-Rückschein. Manche lassen wir sogar durch den GVZ zustellen. Einwurf-Einschreiben sollte zwar auch genügen, aber da kann es sein, dass irgendwer das Schreiben aus dem Kasten genommen hat und der Mieter dann abstreitet, die Kündigung bekommen zu haben. Bei Kündigungen lieber immer auf Nr. Sicher gehen! ;)

Verfasst: 26.05.2006, 12:44
von Chrissy Feldy
Immer per Einschreiben/Rückschein. Gerade bei Kündigungen sehr wichtig.

Verfasst: 26.05.2006, 15:47
von Gast
Wir ham sie auch immer als Einschreiben/Rückschein versendet

Verfasst: 26.05.2006, 22:52
von wifey
Jo, Einschreiben/Rückschein muss es schon sein, da Einwurf-Einschreiben wirklich nicht mehr ausreichen :-(

Verfasst: 27.05.2006, 13:20
von Annile
Wir verschicken per Einschreiben / Rückschein und lassen durch den Mandanten nebst Zeugen nochmals selbst zustellen (mit Unterschrift des Empfängers, Zeugen und Mandanten, dass Kündigung zugestellt wurde)

Verfasst: 27.05.2006, 22:25
von Tine
Wir haben die fristlosen Kündigungen immer per GV zustellen lassen, ganz wichtig nicht die Vollmacht vergessen, sonst kann die Kündigung nur deswegen abgelehnt werden. Einschreiben/Rückschein ist nicht besonders sicher (Nachweisbarkeit). Manchmal haben wir die Kündigungen auch mit Boten und einem Zeugen in den Briefkasten des Empfängers stecken lassen und genau notieren lassen, wann und um welche Uhrzeit und vom Zeugen abzeichnen lassen.

Verfasst: 28.05.2006, 19:45
von Jennifer
Einschreiben-Rückschein und zusätzlich noch per Normalpost (!) und wenn der Gegner ein Faxgerät hat noch vorab per Fax... also ziemlich umständlich...

Einfache Mahnschreiben möchte ein bestimmter Anwalt immer nur per Einwurfeinschreiben rausgeschickt haben; frag mich nur, was da der Vorteil ist...

Wir haben dann auch noch eine weitere Möglichkeit: Post für vier bestimmte PLZ Bezirke wird bei uns von einem spzeillen Postdienst abgeholt , da sind dann auf dem Umschlag Labels mit Code drauf. Wenn man dann die Kündigung verschickt und schreibt sich die Codenummer auf, dann kann man später bei dem Postdienst eine Bestätigung einholen lassen, wann genau der Brief zugestellt wurde...

Verfasst: 28.05.2006, 20:04
von Pepsi
Tine hat geschrieben:Wir haben die fristlosen Kündigungen immer per GV zustellen lassen, ganz wichtig nicht die Vollmacht vergessen, sonst kann die Kündigung nur deswegen abgelehnt werden. Einschreiben/Rückschein ist nicht besonders sicher (Nachweisbarkeit). Manchmal haben wir die Kündigungen auch mit Boten und einem Zeugen in den Briefkasten des Empfängers stecken lassen und genau notieren lassen, wann und um welche Uhrzeit und vom Zeugen abzeichnen lassen.
warum soll das wegen der nachweisbarkeit nicht geeignet sein? is doch prima, der Empfänger unterschreibt und damit hat man den Nachweis.. und wenn er das Schreiben nicht annimmt, hat er Pech und die Kündigung ist trotzdem wirksam.. meistens kann man da eh nicht hinfahren, weil es zu weit weg ist.

Verfasst: 28.05.2006, 20:39
von wifey
Ich könnte mir vorstellen, dass Tine Probleme mit der Nachweisbarkeit hat, da der Rückschein ja nicht zwingend wieder bei ursprünglichen Absender ankommen muss (der kann ja auch auf dem Postweg verloren gehen).