Ich hatte es tatsächlich geschafft, in den Chat zu gelangen...
Auf meine Frage, nach welchen Kriterien er, Herr
RA Wend, in seiner Eigenschaft als
Arbeitgeber seinen Angestellten die Gehälter zahlte (unter Hinweis darauf, dass es ja bekanntlich RA-Fachangestellte gibt, die für einen Stundenlohn von brutto 6,00 € arbeiten ), blieb er eine Antwort schuldig....
hat sich jedoch geäußert dazu: dass er
für die Rente ab 67 J. gestimmt habe; dass er den Pensionsanspruch von mindestens 1.600,00 € eines MdB,
nach einem Jahr Tätigkeit als Abgeordneter, für gerechtfertigt halte; dass er als Anwalt schließlich nach z.B. 10 Jahren ohne Kanzlei-Tätigkeit in einer solchen nicht mehr Fuß wird fassen können; dass er aus
reinem Idealismus die jetzige Tätigkeit als MdB ausübt, da er als Anwalt
deutlich mehr verdient habe....[Wohlgemerkt: Wir reden hier von z.Zt. mtl. 7009,00 € "Abgeordneten-Entschädigung" ( + Erhöhung ab Jan. um über 700,00 € ) plus diverser Zulagen von über 3.000,- € pro Monat ) ] Auf die Frage, was er dazu sage, dass Menschen, die eine ähnliche Arbeitsbelastung etc. (wie er als Abgeordneter) haben, mit einem Verdienst an unterster Einkommensgrenze leben müssen, antwortete er: Dies dürfe man nicht als Maßstab nehmen. Er behaupte nicht, dass die Bezahlung gerecht ist. Das könne aber nicht dazu führen, dass er bei seinem Beruf Leistung und Gegenleistung nicht als Maßstab akzeptiere...