Diätenerhöhung der Abgeordneten

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Bibbi
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#1

11.11.2007, 22:32

Wie vielleicht einige von Euch sehen, läuft gerade die Sendung
Anne Will im Ersten...Gast dort ist auch der Abgeordnete, RA Wend (SPD )
Auch seine Diätenbezüge werden ab Januar um gut 700 Euro erhöht....
HINWEIS an alle hier: Gleich ist er im Chat zur Sendung.... :wink:
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Master24
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#2

12.11.2007, 09:56

Habe die Sendung von Anne Will - mal wieder - verpasst. So ist das, wenn man recht wenig TV sieht. *g*

Allerdings finde ich es persönlich schon etwas komisch, dass manch einer darum streitet, keinen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn einzuführen, weil dadurch ja die Wirtschaft ruiniert würde (wie man es übrigens zuweilen in Luxemburg [1.570 EUR p. M.], in Irland [1.403 EUR p. M.] oder in Frankreich [1.254 EUR p. M.] ja betrachten kann...), andererseits aber die eigene "Lohn"-Erhöhung, welche außerhalb jedes Maßes gewählt ist, mal so eben durchwinkt.
Jedoch: Die entsprechende Rechtsprechung des BGH ist für das Gericht obsolet. Beim BGH handelt es sich um ein von Parteibuch-Richtern (..) dominierten Tendenzbetrieb, der als verlängerter Arm der Reichen und Mächtigen allzu oft deren Interessen zielfördernd in seine Erwägungen einstellt und dabei nicht davor zurückschreckt, Grundrechte zu mißachten, wie kassierende Rechtsprechung des BVerfG belegt.
- LG Stuttgart, Urteil vom 12.06.1996, Az: 21 O 519/95 -
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Glüxkind
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#3

12.11.2007, 13:51

Master24 hat geschrieben:....andererseits aber die eigene "Lohn"-Erhöhung, welche außerhalb jedes Maßes gewählt ist, mal so eben durchwinkt.
Das ist mal wieder typisch! Ich hab mich sowas von aufgeregt, als ich das gehört hab :evil:. Gerade in den jetzigen Zeiten, wo alles so wahnsinnig teuer geworden ist und immer noch weiter teurer wird und der Ottonormalverbraucher sparen und sich einschränken muss, wo es nur geht, finde ich eine Diätenerhöhung total geschmacklos. Vor allem ist die Politik an manchen Preiserhöhungen ja nicht unschuldig. Sich dann in so einer Situation selbst auf unsere Kosten das Gehalt aufzubessern, mutet wie eine Ohrfeige an, zumal es den betreffenden Damen und Herren wahrhaftig nicht schlecht geht, was man von manchen Bürgern leider nicht sagen kann.
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Bibbi
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#4

12.11.2007, 14:57

Ich hatte es tatsächlich geschafft, in den Chat zu gelangen...
Auf meine Frage, nach welchen Kriterien er, Herr RA Wend, in seiner Eigenschaft als Arbeitgeber seinen Angestellten die Gehälter zahlte (unter Hinweis darauf, dass es ja bekanntlich RA-Fachangestellte gibt, die für einen Stundenlohn von brutto 6,00 € arbeiten ), blieb er eine Antwort schuldig.... :cry:
hat sich jedoch geäußert dazu: dass er für die Rente ab 67 J. gestimmt habe; dass er den Pensionsanspruch von mindestens 1.600,00 € eines MdB, nach einem Jahr Tätigkeit als Abgeordneter, für gerechtfertigt halte; dass er als Anwalt schließlich nach z.B. 10 Jahren ohne Kanzlei-Tätigkeit in einer solchen nicht mehr Fuß wird fassen können; dass er aus reinem Idealismus die jetzige Tätigkeit als MdB ausübt, da er als Anwalt deutlich mehr verdient habe....[Wohlgemerkt: Wir reden hier von z.Zt. mtl. 7009,00 € "Abgeordneten-Entschädigung" ( + Erhöhung ab Jan. um über 700,00 € ) plus diverser Zulagen von über 3.000,- € pro Monat ) ] Auf die Frage, was er dazu sage, dass Menschen, die eine ähnliche Arbeitsbelastung etc. (wie er als Abgeordneter) haben, mit einem Verdienst an unterster Einkommensgrenze leben müssen, antwortete er: Dies dürfe man nicht als Maßstab nehmen. Er behaupte nicht, dass die Bezahlung gerecht ist. Das könne aber nicht dazu führen, dass er bei seinem Beruf Leistung und Gegenleistung nicht als Maßstab akzeptiere...
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DasGrossi
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#5

12.11.2007, 17:56

Öhm... irre ich mich?? Oder ist der voll an Deiner Frage vorbeigesegelt? *grübel*

Nein... ich rege mich da jetzt NICHT drüber auf... *grumpf*
Liebe Grüße
DasGrossi

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Mr.Black
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#6

12.11.2007, 18:04

Mich stört weniger die Diätenhöhe als solche, sondern der sofort entstehende Pensionsanspruch. Im aktuellen Spiegel ist hierzu ein guter Artikel erschienen.

Die Antwort von Herrn Kollege Wend aus dem Chat finde ich nicht ganz schlüssig. Warum will er den Pensionsanspruch nach 1 Jahr, weil er nach 10 Jahren angeblich nicht in den Beruf zurück findet?
Im übrigen wird der herr Kollege in den 10 Jahren doch weiterhin in das Anwaltsversorgungswerk eingezahlt haben, sonst hätte er seine zulassung doch zurückgeben können, wenn er nach seiner Abgeordnetenzeit angeblich eh nicht mehr als Anwalt arbeiten kann.
LAG Düsseldorf, Az: 12 (18 ) Sa 196/98:
Der Tritt ins Gesäß der unterstellten Mitarbeiterin gehört auch dann nicht zur "betrieblichen Tätigkeit" einer Vorgesetzten, wenn er mit der Absicht der Leistungsförderung oder Disziplinierung geschieht.
Marri
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#7

12.11.2007, 18:28

Mr.Black hat geschrieben:... Im übrigen wird der herr Kollege in den 10 Jahren doch weiterhin in das Anwaltsversorgungswerk eingezahlt haben, sonst hätte er seine zulassung doch zurückgeben können, wenn er nach seiner Abgeordnetenzeit angeblich eh nicht mehr als Anwalt arbeiten kann.
Na ja, wenn er nicht mehr einzahlt und seine Zulassung zurückgeben muss, darf er sich nicht mehr Anwalt nennen. Oder irre ich mich da? Abgeordneter Rechtsanwalt Wend macht sich besser als nur Abgeordneter Wend. Wir wissen doch, wie einige Anwälte so im Bezug auf ihre Berufsbezeichnung sind.
Meine Meinung steht fest. Bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen.
Vielen Dank.
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