Bewirtungsaufwand-Angaben §4 IV Ziff 2 EStG

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Gast

#1

22.05.2006, 15:04

Hallo Ihr Lieben!

Gibt es eine Liste oder hat jemand ein paar Tips, welche Anlassbezeichnung der möglichen Prüfung des FA genügen? Mir ist bekannt, dass allgemein gehaltene Beschreibungen, wie z.B. Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch, Geschäftsessen oder Kontaktpflege NICHT ausreichen...

Vielen Dank, lg, cl
Andreas

#2

22.05.2006, 15:08

Hallo Clod,

zumindest in unserer Region genügt es, wenn bspw. "Mandantengespräch - Bewirtung Mandant Egon Meyer neue Sache" und Unterschrift des RA drauf ist.

Also, es muß einfach ein wenig konkret bezeichnet sein.

Nachtrag // gerade gefunden :
Bewirtungsaufwand
Auch Rechtsanwälte können die zur Geltendmachung des Betriebsausgabenabzugs erforderlichen Angaben zu Teilnehmern und Anlass einer Bewirtung in der Regel nicht unter Berufung auf die anwaltliche Schweigepflicht verweigern. [BFH v. 26.2.2004, IV R 50/01]
Gast

#3

22.05.2006, 15:59

Hallo Andreas,
zunächst lieben Dank für Deine Antwort. Aber genau dieses Urteil sagt auch: "Die Angaben zum Anlass der Bewirtung müssen den Zusammenhang mit einem geschäftlichen Vorgang oder einer Geschäftsbeziehung erkennen lassen. Allgemein gehaltene Beschreibungen, wie z.B. Arbeitsgespräch, Infogespräch, Hintergrundgespräch, Geschäftsessen oder Kontaktpflege, reichen deshalb in aller Regel als Grundlage für die gebotene Nachprüfung nicht."

In einem Abrechnungsseminar der Kammer München vor 2 Wochen wurde uns genau dieses auch erzählt...
:wippe
Andreas

#4

22.05.2006, 16:10

Genau :wink:

Deshalb muß dein Chef (oder du) ja auch ein wenig genauer werden und zumindest mal mit einem Namen und einem groben Zweck rüberkommen :D

Woraus es also ankommt, ist, daß der Name der bewirteten Person(en) und der Anlaß draufstehen. Wie in meinem Bsp. oben also "Bewirtung von Egon Meyer, neue Sache Forderung gegen Ernst August von Haudrauf" oder so.

Das sollte dann in jedem Fall reichen. Ich habe die Erfahrung gemacht, daß das F-Amt das sooo streng auch wieder nicht sieht, nur halt ein einfaches "Mandantengespräch" ohne irgendwelche weiteren Angaben reicht nicht.
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