Neuer Begriff im §-Dschungel

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Gast

#1

29.08.2005, 17:05

Hallo liebe User, :D

ich möchte Euch einen neuen Begriff vorstellen:

"Bedarfsgemeinschaft"

Bedarfsgemeinschaft ist ein neuer Begriff, der durch die Neuregelungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende in das SGB II aufgenommen wurde.

Ursprung der Bildung einer Bedarfsgemeinschaft ist eine erwerbsfähige hilfebedürftige Person (gem. § 7 Abs. 3 SGB II). Mit ihr können eine Bedarfsgemeinschaft bilden:

-der erwerbsfähige oder nicht erwerbsfähige Partner (Lebenspartner, Partner in eheähnlicher Gemeinschaft, nicht dauernd getrennt lebender Ehepartner) oder

-die im Haushalte lebenden nicht erwerbsfähigen Eltern, wenn der erwerbsfähige Hilfebedürftige ein minderjähriges unverheiratetes Kind ist oder

-die im Haushalt angehörigen minderjährigen unverheirateten Kinder der in § 7 Abs. 3 Nr. 1 bis 3 SGB II genannten Person.

Viele Sonnenstrahlen vom Main
sendet
Nade
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#2

30.08.2005, 10:36

Hallo Nade,

ist doch ein netter Begriff :lol: solange man nicht darunter fällt.

Aber wer weiß wie lange es diesen Begriff noch geben wird. :?:

Liebe Grüße aus dem sonnigen Berlin

Katja
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Gast

#3

30.08.2005, 11:55

Hallo Katja, :wink1
genau ......
erst denkt man als Außenstehender mit Arbeit und ohne Plan, ja ok, irgendwo muss es Sparmaßnahmen und Ansätze wie ALG II geben, wenn man sich aber näher mit dem Thema beschäftigt, denkt man "zum Leben zuwenig und zum Sterben zuviel"....
Dieses neue Wort Bedarfsgemeinschaft ist ein weiteres Instrument im Zuge der Arbeitsmarktreform, um der Gemeinschaft als Ganzes gesehen nur eine bestimmte Leistung zu zahlen.... :heul
-aber, wie Du schon andeutest... vielleicht brauchen wir das Wort bald nicht mehr, mit Zuversicht sollten wir nach vorne blicken - und das Beste draus machen !
:D
Die Sonne gibt heute auch ihr Bestes
und wir wollen sie nochmal genießen
Viele Grüße von
Nade
:mahlzeit
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