Fragen zur Inkassoerlaubnis

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M.A.D
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#11

25.09.2009, 10:31

Hallo zusammen,

also ich habe vor ein paar Jahren die Inkassoerlaubnis beantragt. Mit einem formlosen Anschreiben an das damals zuständige AG (weiß nicht, ob die Zuständigkeiten nach dem neuen Rechtsberatungsgesetz anders sind). Dann bekam ich die entsprechenden Fragebögen zugesandt, welche ich ausfüllte und mit den entsprechenden Anlagen versah.

Als die alles von mir zurück hatten, haben sie mich zur Sachkundigenprüfung geladen (ach so, zur Info: ich bin gepr. Bürovorsteherin - Zeugnis hatte ich natürlich beigefügt). Diese Prüfung war damals ein Gespräch mit dem Präsidenten des Amtsgerichts und einem weiteren Richter, in welchem sich die beiden Herren von meiner Sachkunde überzeugen wollten.

Ich habe damals keinen Sachkundelehrgang vorher belegt und der war in meinem Fall auch überhaupt nicht nötig. Die Fragen, die mir diese beiden Herren stellten, sollte m. E. jede gute Refa beantworten, erst Recht eine Bürovorsteherin bzw. jemand, der sich in diesem Bereich selbständig machen möchte.

Nach den damals geltenden Regelungen, durfte ich nur das machen, was alles nicht zum Gericht geht. Also Inkassoschreiben, ZV (ohne Rechtspfleger) und Fremdgelder verwalten.

Nach den neuen Regelungen im Rechtsberatungsgesetz darf ich nun auch Mahnbescheide beantragen etc. Musste mich dafür natürlich im Rechtsberatungsregister eintragen lassen, aber das musste ich sowieso, da ich sonst meine Zulassung verloren hätte.

Also lest Euch mal ein wenig in das Rechtsberatungsgesetz ein. Die Antragstellung an sich sollte kein Problem sein, die Sachkundigenprüfung war einfacher als ich befürchtet hatte.
Nauja

#12

25.09.2009, 14:20

M.A.D, darf ich fragen, wie es läuft? Also, ob Du zufrieden bist?
Gehst Du nebenbei noch in einer Kanzlei arbeiten?
Nicoletta
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#13

25.09.2009, 14:39

Hallo,

also um eine Inkassozulassung zu erhalten, muss man seit der Einführung des Rechtsberatungsgesetz einen Sachkundelehrgang absolvieren bzw. nachweisen. Nähere Infos erhaltet Ihr auch unter www.inkasso.de ...Dies ist die Seite des Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen e. V. Ist jedoch mit viel Geld verbunden. Weitere Voraussetzung ist, dass eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für eine Versicherungssumme von 250.000,00 € vorlegt werden muss.

Solltet Ihr weitere Fragen haben, könnt Ihr gerne fragen. Habe den Antrag letztes Jahr eingereicht, aber aufgrund des nicht absolvierten Sachlehrganges (weil er mir zu teuer war und ich es mit meinen Qualifikationen versuchen wollte) keine Zulassung bzw. bisher noch keine (soll halt des Sachkundelehrgang noch nachweisen bzw. absolvieren) erhalten habe.

Lg
Andreas

#14

25.09.2009, 15:46

M.A.D., der Neugier halber:

Wie lauteten denn diese Fragen (sinngemäß) ?

Waren das Fachfragen ?
M.A.D
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#15

25.09.2009, 15:54

@Nicoletta: Das wusste ich nicht, dass man seit dem Rechtsberatungsgesetz jetzt diesen Sachkundelehrgang besuchen muss. Der blieb mir erspar. Ich musste eben nur eine solche Prüfung ablegen.

@Andreas: Die Fragen bewegten sich damals rund um das Thema Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung (also Fachfragen) und darum, was ich als Inkassounternehmerin darf und was nicht (also heute dann Rechtsberatungsgesetz). Falls ich jetzt nicht noch etwas vergessen habe, war es das auch schon. Man sollte also die ZPO und das Rechtsberatungsgesetz kennen. Ich hätte natürlich auch das Gesetz benutzen dürfen (was ich nicht musste). War m. E. absolut machbar und mit den dortigen Themen sollte man sich auch auseinandergesetzt haben, wenn man ein solches Geschäft betreiben möchte. Was heute gefragt wird, weiß ich natürlich nicht. Ist eben schon ein paar Jahre her und war vor der Einführung des Rechtsberatungsgesetzes.

@Nauja: Es ist nicht mein einziges Standbein. Ich bin auch als Büroservice in Rechtsanwaltskanzleien unterwegs. Wenn Du es als einziges Standbein betreiben möchtest, musst Du schon eine ganze Reihe von Kunden haben, die auch eine Reihe von Schuldnern haben. Du kennst ja die Gebühren in der ZV und die Inkassounternehmer dürfen nicht mehr als die Rechtsanwälte nehmen. Also muss der Durchlauf entsprechend hoch sein.

Ich hoffe, dass ich alle Fragen zufriedenstellend beantworten konnte.

Liebe Grüße!
Andreas

#16

25.09.2009, 16:08

Sehr interessant :daumen

Benutzt du eine Software zur "Mandantenverwaltung", wenn ja, welche (Schleichwerbung erlaubt :wink:) ?
Nicoletta
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#17

25.09.2009, 16:11

@M.A.D: Ja, früher also vor der neuen Gesetzgebung war dies auch nicht notwendig. Da sich aber zuviele dubiose Inkassounternehmen rauskristalisierten, wurden die Anforderungen erhöht und dieser Sachkundelehrgang nunmehr zur Pflicht gemacht.

Wie schon geschrieben, alle Infos erhaltet Ihr unter der Seite www.inkasso.de
Wenn man sich mit dem Bund in Verbindung setzt, schicken die einen auch Infos zu. Den Antrag auf Registrierung könnt Ihr unter www.rechtsdienstleistungsgesetz.de runterladen.

Liebe Grüße Nicole
Katharina80
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#18

25.09.2009, 16:51

@Nicoletta: Ich hatte mich auch mal darüber informiert, aber mir wurde nichts von dem Sachkundelehrgang gesagt (dass er Voraussetzung ist), sondern nur, dass er einem empfohlen wird...

Auf der Seite, die Du angegeben hast, habe ich auch nicht gefunden, dass er Voraussetzung ist.

Kannst Du vielleicht nochmal sagen, wo genau Du diese Info her hast...

Hatte nämlich eigentlich auch vor, die Zulassung zu beantragen und dieses dann nebenbei zu machen. Allerdings noch einen Sachkundelehrgang zu machen, der wiederum mit erheblichen Kosten verbunden ist...

Wäre super, wenn Du mir das noch einmal beantworten könntest...
M.A.D
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#19

25.09.2009, 17:44

@Andreas:
Da ich 10 Jahre lang AnNoText geschult habe und ich daher die Software sehr gut kenne, nutze ich einfach AnNoText. Außerdem muss ich mich dann nicht noch mehr umstellen. Durch den Büroservice habe ich es schon immer wieder mit verschiedenen Programmen zu tun, da benutze ich für meinen Bereich das Vertraute. Meine Akten führe ich im Prinzip wie im Anwaltsbüro - kleinere Anpassungen habe ich in der Software vorgenommen.
Nicoletta
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#20

25.09.2009, 20:46

@Katharina80
Das mit dem Sachkundelehrgang steht auf der Internet-Seite www.inkasso.de wie folgt:

"An den Sachkundenachweis werden gemäß Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV) hohe Anforderungen gestellt:

Die theoretische Sachkunde ist in der Regel durch ein Zeugnis über einen erfolgreich abgeschlossenen Sachkundelehrgang nachzuweisen (§ 1 Absatz 1 S. RDV), wobei der Sachkundelehrgang bestimmte Kriterien erfüllen muss, um als solcher anerkannt zu werden (§ 4 RDV).

Zum Nachweis der theoretischen Sachkunde genügt auch das Zeugnis über das Bestehen der ersten juristischen Staatsprüfung.

Andere Zeugnisse können als Nachweis der theoretischen Sachkunde ebenfalls anerkannt werden, insbesondere das Abschlusszeugnis einer deutschen (Fach-)Hochschule über einen mindestens dreijährigen Studiengang mit überwiegend einschlägigen, das heißt inkassobezogenen rechtlichen Studieninhalten."

Wie bereits erwähnt liegt mein Antrag schon seit letztes Jahr beim Gericht und dieser wird erst genehmigt, wenn ich den Sachkundelehrgang nachweise. Übe meinen Beruf schon seit mehr als 10 Jahren aus (Zwangsvollstreckung einschließlich selbstständige Klagesachen etc.) und habe auch geglaubt, dass dies mit weiteren Seminarbelegen sowie ein Super-Arbeitszeugnis (wohlbemerkt mit den gewünschten bzw. geforderten Angaben) ausreicht. Ist aber leider nicht so. Wie gesagt, das Gericht wartet auf meinen Nachweis vom Sachkundelehrgang. Habe dies schriftlich erhalten, mit den Worten, dass ich eine Super-Qualifikation habe, aber dennoch der Sachkundelehrgang vorzuweisen ist (min. 120 Std.). Es sei denn, dass Du einen Abschluss über das erste juristische Staatsexamen etc. hast.

Bei mir liegt der Antrag jetzt auf Eis. Das Gericht hat sich auch noch nicht weiter gemeldet. Wollten es liegen lassen. Ich habe mich nun aber für ein Fernstudium an der Uni Hagen "Bachelor of Law" entschieden und studiere nebenbei seit April.

Liebe Grüße
Antworten