Unfallrecht - Abrechnung Haftpflicht/Rechtsschutz

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Erika

#1

02.11.2007, 09:28

Hallo miteinander!

Meine Kollegin und ich haben hier einen hartnäckigen Fall, an dem sie schon seit Montag daran sitzt und immer wieder auf neue Problemchen stößt. Könnt ihr uns helfen? :wink:

Fallbeschreibung: außergerichtlich haben wir 11.500 € bei der Haftpflichtversicherung geltend gemacht und daraus unsere Gebühren berechnet. Reguliert wurden 4.700 €, aber unsere Gebühren wurden nicht bezahlt!

Eingeklagt haben wir dann 6.800 € + Gebühren aus dem Gesamtstreitwert geltend gemacht abzgl. der Anrechnung von 0,75 aus dem Klagbetrag. Später einen Vergleich geschlossen. Die Gegenpartei muss 3.200 € an uns zahlen. Über unsere Gebühren wurde jedoch kein Wort erwähnt.

Wir haben gegenüber der Haftpflicht abgerechnet:
GW: 4.700 €
1,8 Geschäftsgebühr

Gegenüber der Rechtsschutz haben wir abgerechnet:
GW: 11.500 €
1,8 Geschäftsgebühr
Pauschale
GW: 6.800 €
1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnung 0,75 aus GW 6.800 €
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Pauschale

Jetzt unsere Frage: Stimmt das so?
joy1980
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#2

02.11.2007, 09:33

Die außergerichtlichen Gebühren können nicht zweimal abgerechnet werden.
Liebe Grüße :pcwink
Erika

#3

02.11.2007, 09:39

das ist nämlich unser problem. würdest du dann Geschäftsgebühr aus reguliertem Betrag, also 4.700 € berechnen und gegenüber der Rechtsschutz Geschäftsgebühr aus 6.800 € ?

Ich meine, dass das richtiger wäre :?
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#4

02.11.2007, 09:48

Nein, du nimmst den Wert, den ihr beansprucht habt und zieht die Zahlung der Versicherung ab, den Restbetrag holt ihr euch bei der RS
Erika

#5

02.11.2007, 09:51

1. die Haftpflicht hat ja noch gar nichts bezahlt
2. würdest du dann eine Rechnung aus dem Gesamtstreitwert machen?

wir haben nämlich damals gelernt, dass aus dem regulierten Betrag eine Kostennote erstellt wird und aus dem nichtregulierten Betrag
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#6

02.11.2007, 09:59

würdest du dann eine Rechnung aus dem Gesamtstreitwert machen?
Ja, die gegnerische Versicherung bekommt allenfalls eine Berechnung, aber keine Rechnung. Insofern fällt bereits eine Rechnung weg.

Ich denke, die Haftpflicht hat was bezahlt?
Erika

#7

02.11.2007, 10:02

Die Haftpflicht hat vom Schaden einen Teilbetrag bezahlt, aber nichts auf unsere Gebühren. Sonst hätten wir es auch einfach abgezogen
Gast

#8

02.11.2007, 10:39

Gegenüber der Haftpflicht nimmst du den Wert der reguliert wurde, gegenüber der RS aus Gesamtwert. Dann rechnet doch zuerst bei RS ab, das ihr die Gebühren habt und wenn sie von Haftpflicht kommen, dann erstattet ihr sie oder ihr wartet bis die Angelegenheit fertig ist und rechnet dann bei RS ab.
Erika

#9

02.11.2007, 10:46

also dann so wie wir die Rechnung oben erstellt haben. dann müssen wir aber den Betrag, den die Haftpflicht aus dem regulierten Betrag gezahlt hat, abziehen.

sehe ich das richtig?
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#10

03.11.2007, 10:25

Gegenüber der Rechtsschutz haben wir abgerechnet:
GW: 11.500 €
1,8 Geschäftsgebühr
Pauschale
GW: 6.800 €
1,3 Verfahrensgebühr
Anrechnung 0,75 aus GW 6.800 €
1,2 Terminsgebühr
1,0 Einigungsgebühr
Pauschale
Ich stell sie nochmals um verwechslungen zu vermeiden, rein. Diese Rechnung nimmst du und ziehst die Zahlung der Gegenseite ab. Differenz zahlt die Rechtschutz.

Obwohl natürlich die Gegenstandswerte schon sehr weit auseinander liegen.
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