Falscher TEnor im Endurteil - § 319 ZPO?

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EFAndi1
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#1

18.05.2006, 15:32

Hallo zusammen,

ich steh grad ein wenig auf dem Schlauch, aber ich hoffe, ihr könnt mir helfen:

Also unsere Mandantin ist nach Verkehrsunfall verklagt worden. Wir haben kurzerhand, da am Fahrzeug unserer Mandantin auch ein SChaden entstanden ist, Widerklage erhoben. Nach umfangreichen Beweisaufnahmen und Gutachten kam heute das Urteil:

Die Klage wird abgewiesen.
Der Widerklage wird stattgegeben, die Klägerin muss an die Beklagte zahlen € .....
Von den Kosten tragen Klägerin/Widerbeklagte 90 %, die Beklagte/Widerklägerin 10 %.

Soweit so gut. Nun habe ich das Urteil vollständig gelesen und in den Entscheidungsgründen taucht auf einmal ein SAtz auf, dass die Forderung der Widerklägerin/Beklagten um € 30,00 zu reduzieren war, weil nicht schlüssig genug dargelegt.

"Die Kostengrundentscheidung erfolgt nach § 91 ZPO".

In anbetracht der Tatsache, dass unsere Forderung gerade mal um 30 € reduizert worden ist (was aber im Tenor nicht ersichtlich ist) scheidet eine Berufung gegen das Urteil eh aus (sh. auch § 99 ZPO).

Es liegt daher m. E. eine Unrichtigkeit im Tenor mit fehlerhafter Quotierung der Kosten vor.

Kann ich da einen Antrag nach § 319 ZPO stellen? Wenn ja, gibts dazu spezielle Fristen?

:bahnhof
LG: Andrea
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