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yviden
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#1
18.05.2006, 14:17
Mich hat grade ein langjähriger Mandant angerufen und nachgefragt, ob er auch ein Recht auf Reisekostenerstattung zum Termin vor einem Schiedsgericht hat, wenn er sich nicht anwaltlich vertreten lässt.
????
Ich denke doch schon, oder !? Er muss für den Termin nämlich extra einmal quer durchs ganze Rheinland.
Hat jemand einen Tipp ?
Es ist nur wenigen die Fähigkeit vorbehalten, dass Gute in einem Menschen zu entdecken.
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wifey
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#2
18.05.2006, 19:51
Mir fällt hierzu nur das ZSEG ein - aber das passt ja wohl nicht.
Also:
Viele Grüße
ich