Akteneinsicht

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Yasmin
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#1

25.10.2007, 20:03

Wenn man in einer Verkehrssache Akteneinsicht bei der StA genommen hat aber keine Korrospondenz mit der StA geführt hat, fallen da Gebühren an oder ist das mit in der 1,3 Gebühr drinne.
Janin

#2

25.10.2007, 20:04

da fällt keine gebühr an bzw. wir berechnen da keine.
StineP

#3

25.10.2007, 20:24

Das gehört zur selben Angelegenheit. Du bekommst aber die Akteneinsichtspauschale von zw. 25-30 € zzgl. Versendungskosten 12 €
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Pepsi
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#4

25.10.2007, 20:31

du meinst bei der Schadensregulierung? nein dann würd ich (bis auf Stines Beitrag) nicht, ansonsten in ner Strafsache ja
Yasmin
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#5

25.10.2007, 20:41

Hmm ok, was ist wenn man in einer Sache wegen Betrug Akteneinsicht bei der StA genommen hat, um zu klären, warum der Mandant eine Vorladung bekommen hat und der Anwalt nur ein Schreiben an Mdt. schickt, um den Mandanten zu klären warum er eine Vorladung bekommen hat, welcher Gebühren würden dann anfallen?
Teddybär14
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#6

25.10.2007, 20:41

Stine aber nur, wenn die Versicherung auch eine Kopie davon haben möchte, sonst kann man nur die 12 Euro Pauschale da abrechnen.

Liebe Grüße von der Ostseeküste
Teddybär :sekt
Janin

#7

25.10.2007, 20:43

also ne 4100 und die gebühr für akteneinsicht. kenne diese gebühren nicht auswendig. musste mal nachschauen. plus ust. und auslagen.

evtl. vereinbart ra mit mandant wg. so ner sache auch nen pauschalhonorar.
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Jay
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#8

25.10.2007, 20:43

@ Yasmin: Wenn es nur um die Frage geht, warum eine Vorladung gekommen ist, würde ich das als Beratung abrechnen + Kopien + Versendungspauschale
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Pepsi
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#9

26.10.2007, 08:53

richtig wäre aber die Grundgebühr und die Gebühr fürs vorger. VErfahren, weiß grad die Nrn nicht..
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Jay
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#10

26.10.2007, 09:23

4100 und 4104 VV RVG, würd das dann aber schon im unteren Bereich ansetzen, wenn die Akte nicht so umfangreich ist.
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